Drucksache - 0001/IX
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Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage I
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat sich gemäß § 8 Abs. 1 BezVG eine Geschäftsordnung zu geben.
Besondere Begründung für die Speicherung des Livestreams gemäß § 33 Abs. 1 GO:
Der Livestream ist ein wichtiger Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger, um am politischen Willensbildungsprozess teilhaben zu können. Dieses Instrument ermöglicht dies auch für Personen, die nicht zu den Sitzungsterminen vor Ort sein können. Diese Funktion der Speicherung und des späteren Abrufes der Livestreaminhalte ermöglicht es, auch im Nachgang von Sitzungen Entscheidungen und Beschlüsse der BVV besser nachvollziehen. Da sich bestimmte Verfahren wie bspw. Bebauungsplanverfahren über längere Zeiträume erstrecken und zugleich Auswirkungen von BVV-Beschlüssen ggfs. erst zu späteren Zeitpunkten auch nach einer Wahlperiode eintreten. Die mehrjährige Speicherung und Abrufmöglichkeit auch über eine Wahlperiode hinaus trägt dem Rechnung.
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
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Anne Nentwich, BVV L
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