Drucksache - 2743/VIII  

 
 
Betreff: Zu den Testungen an den Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, GordonLemm, Gordon
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.08.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage Frau Günther-Wünsch PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStR SchulSportJugFam PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Die Beantwortung erfolgte durch die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf.

 

1.Welche alternativen Möglichkeiten eines Testnachweises für Corona müssen die Schulen akzeptieren, außer der Selbsttestung im Klassenzimmer?

Wer keine Selbsttestung in der Schule vornehmen möchte, hat folgende Möglichkeiten:

 

  1. Die Schülerin bzw. der Schüler bringt eine Bescheinigung mit, dass sie bzw. er einen PCR- oder Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test an einer öffentlichen Teststelle vorgenommen hat und dieser Test negativ ausgefallen ist. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.       

 

  1. Die Schülerin bzw. der Schüler ist bereits vollständig geimpft und bringt einen entsprechenden Nachweis darüber mit (z.B. Impfausweis). Die Impfung, die für den vollständigen Impfschutz nötig ist, muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

 

 

2. Wie können sich die Schülerinnen und Schüler verhalten, wenn die Schulen keine alternativen Testnachweise akzeptieren?

Wenn die in Frage 1 genannten Testnachweise bzw. Impfnachweise eingereicht werden und die Akzeptanz nicht erfolgen sollte, dann wenden sich die Familien an die zuständige Schulaufsicht.

 

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 

 

 
 

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