Drucksache - 2707/VIII
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den südlichen Teil des Grundstücks Bergedorfer Straße 59, nach erfolgter Vermessung und Festlegung des konkreten Grundstückes für die Typensporthalle, in den Bestand Schule zu überführen. Ziel soll es sein, dieses Grundstück der Nutzung der Ulmengrundschule, möglichst für die Nutzung eines Schulgartens, zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Einpassungsplanung für das Grundstück Bergedorfer Straße 59 liegt seit Ende Mai den Ämtern im Bezirksamt vor. Der südliche Teil des Grundstücks ist aktuell als allgemeines Wohngebiet gemäß §4 Baunutzungsverordnung im Bebauungsplanentwurf 10-15 eingestellt. Nach erfolgter Vermessung und Festlegung des konkreten Grundstückes für die Typensporthalle, soll der südliche Bereich des Grundstücks in das Finanzvermögen übertragen werden. Da aktuell keine Vermarktung geplant ist, wäre es im Sinne der Fläche und der Schule, diesen Teil des Grundstücks ebenfalls der Ulmengrundschule zur Verfügung zu stellen. Die Schule hat bereits ein Konzept für Umweltbildung mit handlungsorientierten Ansätzen. Dieses ließe sich vollumfassend ausbauen, gestalten und umsetzen, wäre eine entsprechende Fläche zur Verfügung gestellt.
Weiterhin passt eine, wie aktuell möglich 2-geschossige Wohnungsbebauung, nicht in den Kiez und würde die Verkehrs- und soziale Infrastruktur zusätzlich belasten, wenn nicht sogar sprengen. |
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