Drucksache - 2701/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Stelle des/der Behindertenbeauftragten des Bezirks zu entfristen, also künftighin auf eine alle 5 Jahre erforderliche Wiederwahl zu verzichten. Begründung: Die von der derzeitigen Behindertenbeauftragten vorgenommene Kündigung ihrer Stelle, um nicht nach Ablauf der 5 Jahre bei nicht erfolgter Wiederwahl arbeitslos zu sein, belegt einen ernsten Nachteil der derzeitigen Befristung. Außerdem schränkt die Befristung der Stelle die Unabhängigkeit des/der Behindertenbeauftragten von Anweisungen aus dem Bezirksamt ein. In der großen Mehrheit der Berliner Bezirke ist deswegen die Stelle des/der Behindertenbeauftragten unbefristet. Auf diese Praxis sollte sich auch Marzahn-Hellersdorf umstellen.
Begründung der Dringlichkeit: Durch das Bekanntwerden der Kündigung der derzeitigen Behindertenbeauftragten erst am 11.6.2021 war die Stellung dieses Antrags nicht früher möglich. Da die neue Stellenausschreibung unverzüglich erfolgen und gemäß diesem Antrag keine Befristung enthalten soll, muss die BVV ebenso unverzüglich auf diese Stellenausschreibung Einfluss nehmen.
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