Drucksache - 2697/VIII
Frage 1: Können die Anwohner die Sporthalle ebenfalls nutzen?
Frage 2: Wenn ja, wie können z.B. für seniorengerechte Angebote bevorzugt Hallenzeiten angefragt werden?
Antwort zur Frage 1 und 2:
Ausnahmslos prioritär ist die Nutzung für den Schulsportunterricht. Eine weitere Nutzung im Rahmen von Vereinssport usw. wird ermöglicht. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen weder mögliche Nutzungszeiten, noch Nutzungsarten fest, da bisher noch keine Abrissarbeiten erfolgten. Damit ist der genaue Zeitpunkt des Beginns des Neubaus und ein Nutzungsbeginn nicht verbindlich bestimmbar.
Gordon Lemm BzStR SchulSportJugFam
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