Drucksache - 2694/VIII
Die Stadträtin Frau Witt hat die Elternschaft der Ulmengrundschule per 02.06.2021 informiert, dass die Ermittlung der Kosten für den Abriss der Gebäude vorliegen.
Frage 1: Wurde, für diese Mittel der Senatsverwaltung, bereits um Freigabe ersucht?
Ja. Der Bezirk hat am 27.05.2021, nach Vorlage der Kosteneinschätzung auf Grundlage der Schadstoffkartierung und dem darauf aufbauenden Leistungsverzeichnis, den Finanzierungsantrag gestellt. Der Bezirk erhielt diesbezüglich folgende Information von der Senatsverwaltung für Finanzen: „Die Frage der Finanzierung der Herrichtung baureifer Grundstücke ist ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung, das alle Bezirke betrifft. Die SenFin arbeitet derzeit an einer Besprechungsvorlage für die Taskforce Schulbau zu diesem Thema. Ein Entwurf befindet sich hier im Zeichnungsverfahren. Ich bitte daher noch um etwas Geduld.“
Dem Bezirk liegt bisher kein offizielles verbindliches Antwortschreiben der SenFin zu dieser Thematik vor.
Frage 2: Wann wurde das Freigabeersuchen bei der SenFin eingereicht?
Die Anträge wurden am 27.05.2021 eingereicht. Eine Antwort der Senatsverwaltung steht noch aus.
Juliane Witt BzStRin WeiKultSozFM
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