Drucksache - 2688/VIII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung darauf hinzuwirken, dass gesetzliche Vorschriften, die den Radwegebau an Hauptverkehrsstraßen erforderlich machen, von Soll-Vorschriften in Kann-Vorschriften geändert werden und in der Folge dieser Änderung zumindest der beantragte gepollerte Radweg vom Bahnhof Ahrensfelde entlang der Märkischen Allee und ebenso die an der TVO vorgesehenen Rad- und Fußwege aus der Planung entfernt werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 24.08.2021 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zwei Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen. |
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