Drucksache - 2684/VIII  

 
 
Betreff: Zum bezirklichen Integrationsfond
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.06.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Herr Keßler PDF-Dokument
2. Antwort BzBmin PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1: Welche für den Integrationsfonds 2020 geplanten Projekte und Maßnahmen wurden realisiert und welche Kostenabweichungen gegenüber der Planung (mit Stand 12.03.2020 auf der Homepage des Bezirksamtes veröffentlichtes Dokument „Untersetzung des „Integrationsfonds“ für 2020 durch die Abteilungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf“) gab es?

 

Die erfragten Sachverhalte können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Nr.

Projekttitel

Soll

Ist

Abweichung

1

Integrations- und Unterstützungsangebote für Frauen

40.000,00 €

40.000,00 €

0,00 €

2

Frauen-Internet-Café Marzahn

40.000,00 €

33.988,18 €

6.011,82 €

3

Fachkraft für psychosoziale Versorgung von Geflüchteten

90.000,00 €

90.000,00 €

0,00 €

4

Rechtsberatung für Geflüchtete

70.684,35 €

70.684,35 €

0,00 €

5

Beratung für Flüchtlinge mit Behinderung/chronischer Erkrankung

25.000,00 €

25.000,00 €

0,00 €

6

Bezirkliche Spendenannahme und

-ausgabestelle

68.009,65 €

68.009,65 €

0,00 €

7

Verstärkung der Regelversorgung für Geflüchtete (in PEP-Produkten)

55.000,00 €

25.000,00 €

30.000,00 €

8

Wohnraumvermittlung Statusgewandelter

130.000,00 €

130.000,00 €

0,00 €

9

Fortführung des „LaLoka

30.000,00 €

29.656,72 €

343,28 €

10

Landesrahmenprogramm Integrations-lotsinnen und Integrationslotsen

15.000,00 €

15.000,00 €

0,00 €

11

Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

110.000,00 €

109.700,00 €

300,00 €

12

Angebote der allgemeinen unterstützenden Familienförderung

79.000,00 €

78.750,00 €

250,00 €

13

Unterstützung des Sports für geflüchtete Menschen

20.000,00 €

15.500,00 €

4.500,00 €

14

Willkommenskultur im Stadtteil Hellersdorf-Ost

33.000,00 €

33.000,00 €

0,00 €

15

Willkommenskultur im Stadtteil Hellersdorf-Nord

40.000,00 €

40.000,00 €

0,00 €

16

Willkommenskultur im Nachbarschafts-zentrum Murtzaner Ring 15

24.500,00 €

24.500,00 €

0,00 €

/

Σ=

870.194,00 €

 

828.788,90 €

41.405,10 €

 

 

Frage 2: In welcher Form erfolgt die Berichterstattung über die durchgeführten Projekte und Maßnahmen, wer begleitet sie und wie erfolgt die Überwachung der Haushaltsmittel für diese Projekte und Maßnahmen?

 

Es gibt sowohl eine quartalsmäßige Berichterstattung, die vom Integrationsbüro des Bezirksamtes durchgeführt wird als auch eine jährliche Berichterstattung, für welche die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verantwortlich zeichnet und die auf den jeweiligen Zuarbeiten der Bezirke beruht. Beide Berichterstattungen erfolgen in schriftlicher Form, wobei die bezirklichen Quartalsberichte seitens des Bezirksamtes regelmäßig dem Ausschuss für Integration zur Verfügung gestellt und dort besprochen werden.

Für die Bewirtschaftung und Überwachung der Mittel ist jede Abteilung des Bezirksamtes im Rahmen ihrer jeweiligen Mittelzuweisung selbst verantwortlich.

 

 

Frage 3: Erfolgt eine Evaluation der geförderten Projekte und Maßnahmen, durch wen und in welcher Form?

 

Die geförderten Maßnahmen und Projekte werden durch die jeweils zuwendungsgebenden Stellen des Bezirksamtes evaluiert. Dies erfolgt analog zur Mittelbewirtschaftung dezentral (vgl. Antwort zu Frage 2) sowie in unterschiedlicher Form (z.B. Gespräche mit Trägern und Projektverantwortlichen, Projektbesuche, standardisierte Routineabfragen zum jeweiligen Umsetzungsstand, Diskussionen im Ausschuss für Integration).

Darüber hinaus werden einzelne Maßnahmen und Projekte seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales besucht, um deren Wirkung hinsichtlich der erwünschten integrationspolitischen Erfolge im Sinne der Zielgruppe einschätzen zu können.

 

 

Frage 4: Wie schätzt das Bezirksamt den Stand der Umsetzung (besonders unter Corona-Bedingungen) in den Jahren 2020 und 2021 ein?

 

Die überwiegende Mehrzahl der Projekte hat sich bewährt. Mit dem gewonnenen Erfahrungswissen der Vorjahre konnte bzw. kann die erfolgreiche Arbeit auch in den Jahren 2020 und 2021 fortgesetzt. Ebenso haben diejenigen Projekte, die ab 2021 nicht mehr weitergeführt werden (i.d.R. aufgrund notwendiger Neupriorisierungen infolge begrenzter Ressourcen), 2020 einen wichtigen integrationspolitischen Beitrag zum Wohle der Zielgruppe geleistet.

Die meisten Maßnahmen und Projekte konnten (nach einigen Anfangsschwierigkeiten im Zuge der plötzlichen Umstellung von analogen zu digitalen Formaten) trotz aller Widrigkeiten vor dem Hintergrund der unvorhergesehenen Pandemie und der einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung so umgesetzt werden, dass sie der Zielgruppe zugutekamen.

Pandemiebedingt gestaltete sich lediglich die Umsetzung von Sport-, Freizeit- und Begegnungsangeboten als z.T. sehr schwierig bzw. nicht umsetzbar. Dafür konnten einige Maßnahmen und Projekte auf Betreiben des Integrationsbüros spontan dahingehend umakzentuiert werden, dass sie akute Defizite zumindest teilweise lindern konnten (z.B. Hausaufgabenbetreuung für geflüchtete Kinder).

 

 

Frage 5: Wie beurteilt das Bezirksamt die Zukunft des Integrationsfonds?

 

Der „Integrationsfonds“, der auf Initiative des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf im Jahre 2016 im Rahmen des damaligen „Masterplans Integration und Sicherheit“ (seit 2018: „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter“) für alle Bezirke eingerichtet wurde, hat sich seitdem als tragende Säule der finanziellen Absicherung der bezirklichen Integrationsarbeit mit der Zielgruppe geflüchteter Menschen herausgestellt. Die Notwendigkeit seiner Fortschreibung steht daher aus integrations- bzw. flüchtlingspolitischer Sicht außer Frage.

Zusammen mit allen anderen Berliner Bezirken sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist es dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gelungen, gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen eine Absicherung der Finanzmittel aller zwölf „Integrationsfonds“ i.H.v. insgesamt 9,2 Mio. € auch für das Haushaltsjahr 2022 zu erwirken. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat sich damit der Position der Bezirke angeschlossen, dass durch den „Integrationsfonds“ in erheblichem Maße zahlreiche erfolgreiche Integrationsmaßnahmen für geflüchtete Menschen umgesetzt werden konnten und können bzw. die dafür erforderliche integrationspolitische Infrastruktur gefestigt wurde und wird.

 

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 

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