Drucksache - 2677/VIII
Frage 1: Wie lautet der aktuelle Stand zur Veräußerung der Flächen am Helene-Weigel-Platz (Bereich des ehemaligen Kinos Sojus), auch unter Berücksichtigung folgender Parameter: Zeitschiene und bauliche Herausforderungen?
Eine Veräußerung von kommunalen Flächen ist aufgrund der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin ausgeschlossen.
Frage 2: Wie wurden die Anwohnenden in den vergangenen fünf Jahren an der Neuentwicklung dieses Abschnitts vom Helene-Weigel-Platz beteiligt?
Nach Durchführung des in Frage 3 erwähnten Workshops fand bisher keine formale Beteiligung der Anwohnenden in den vergangenen 5 Jahren statt. Ein Bebauungsplan- oder sonstiges öffentliches Verfahren, in welchem eine Beteiligung vorgesehen ist, existiert für diesen Bereich nicht.
Frage 3: Fanden und finden die Ergebnisse eines Beteiligungsworkshops aus dem Jahr 2015 bei der Planung Beachtung finden?
In dem genannten Workshop wurden mehrere Konzeptalternativen vorgeschlagen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit abgestimmt. Die abgestimmte bzw. bevorzugte Variante sah die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Wiederbelebung des östlichen Bereiches des Helene-Weigel-Platzes vor, in dem im Bereich des ehemaligen Kino Sojus eine gewerbliche Nutzung (beispielsweise in Form eines Lebensmittelvollsortimenters) ggf. mit aufgestocktem Sozialwohnen angesiedelt werden könnte. Für diese Nutzung hat sich der (Neu-) Eigentümer/Investor interessiert und das Grundstück des ehemaligen Kinos Sojus privatwirtschaftlich vom privaten Voreigentümer erworben und seine Realisierungsidee darauf abgestimmt. Insofern fanden Ergebnisse des Workshops bisher Beachtung.
Frage 4: Welche kulturelle Erschließung plant das Bezirksamt für diesen Abschnitt des Helene-Weigel-Platzes?
In dem Workshop wurden keine Maßnahmen der kulturellen Erschließung in Aussicht genommen.
Frage 5: Welche Möglichkeiten bestehen, um als Bürger/-innen noch Einfluss auf das geplante Vorhaben zu nehmen?
Es ist übliche Praxis beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und auch im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts, dass die Behörde gegenüber Investor/innen darauf hinwirkt, dass die Öffentlichkeit bei Projekten, die Belange einer größeren Anzahl von Betroffenen berühren können, rechtzeitig informiert wird. In diesem Sinne wird das Bezirksamt auch in diesem Fall darauf hinwirken, den Investor zu einer rechtzeitigen Information der Öffentlichkeit zu bewegen, sobald das Projekt einen hinreichenden Grad an Konkretheit erreicht hat.
Dagmar Pohle BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin
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