Drucksache - 2655/VIII
Frage 1: Für welche Prozesse der Baufeldfreimachung für das Sporthallengrundstück Waldstr./Bergedorfer Str., benötigt das Bezirksamt/Facility Management Finanzmittel vom Senat?
Es werden für alle Ausgaben der Vorbereitung und Durchführung von erforderlichen Rückbaumaßnahmen, Rodungen und Baumfällungen, Abbruch der Werkhallen im vorgesehenen Baufeld, die durch den Bezirk erfolgen, Mittel benötigt.
Frage 2: Wer kann diese benötigten Finanzmittel bereits jetzt avisieren?
Der Bezirk hat am 27.05.2021, nach Vorlage der Kosteneinschätzung auf Grundlage der Schadstoffkartierung und dem darauf aufbauenden Leistungsverzeichnis, den Finanzierungsantrag gestellt. Der Bezirk erhielt diesbezüglich folgende Information von der Senatsverwaltung für Finanzen: „Die Frage der Finanzierung der Herrichtung baureifer Grundstücke ist ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung, das alle Bezirke betrifft. Die SenFin arbeitet derzeit an einer Besprechungsvorlage für die Taskforce Schulbau zu diesem Thema. Ein Entwurf befindet sich hier im Zeichnungsverfahren. Ich bitte daher noch um etwas Geduld.“
Dem Bezirk liegt bisher kein offizielles verbindliches Antwortschreiben der SenFin zu dieser Thematik vor. Die Ausschreibung für einen Abbruch liegt im Bezirksamt bereit, sobald eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen eintreffen wird, kann die Leistung ausgeschrieben werden.
Juliane Witt BzStRin WeiKultSozFM
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