Drucksache - 2625/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit Verweis auf die Anerkennung des Klimanotstandes (DRS 2337/VIII) und zum Schutz der mikroklimatischen Bedeutung der Innenhöfe, insbesondere in der Stollberger Str., Eisenacher Str., Luzinstr., jedwede Bebauung dieser Flächen auszuschließen.
Für jede diese Fläche ist ein umfangreiches Stadtklimamodell zu erstellen und darzustellen, welche Auswirkungen durch eine Versiegelung resultieren würden.
Begründung:
Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 25.03.2021 die Anerkennung der Klimanotlage beschlossen. In diesem Rahmen wurde unter anderem festgelegt, dass die Verkleinerung oder Versiegelung von bezirklichen Grünflächen oder der Verlust städtischen Grüns durch bauliche Maßnahmen zu vermeiden oder im Bezirk auszugleichen ist.
Die oben genannten Innenhöfe stellen für die Anwohner und für Flora und Fauna wichtige Freiflächen dar, die auch zum Schutz des Mikroklimas erhalten werden müssen. Es bietet sich hier die Möglichkeit, den BVV-Beschlüssen konkrete Taten folgen zu lassen und einen unmittelbaren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Bezirksamt hält entgegen der Beschlüsse der BVV (Drs.: 2079/VIII und 2244/VIII) und dem Votum der Anwohner zum Erhalt der Grünen Innenhöfe in der Stollberger Str., Eisenacher Str. sowie Luzinstr. und die Übernahme der Flächen durch das Straßen- und Grünflächenamt an einer Bebauung dieser Blockinnenbereiche fest.
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