Drucksache - 2465/VIII  

 
 
Betreff: Zu Hortkosten während Nichtinanspruchnahme aufgrund des Lockdowns
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordneter
Verfasser:Ostehr, SteffenOstehr, Steffen
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.02.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument

Sachverhalt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Aufgrund des zweiten Lockdowns seit Ende letzten Jahres sind die Schulen nur noch im Rahmen einer Notversorgung geöffnet. Die Verpflichtung zur Zahlung der Hortkosten für den Zeitraum der Nichtinanspruchnahme wurde ausgesetzt.

 

  1. Wie wird mit Überzahlungen (z.B. aufgrund von nicht aufgehobenen Daueraufträgen) von Hortbeiträgen bei nicht Inanspruchnahme umgegangen?

 

  1. Werden zu viel gezahlte Hortbeiträge zurückgezahlt oder erfolgt eine Verrechnung mit zukünftigen Beiträgen?
 
 

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