Drucksache - 2460/VIII  

 
 
Betreff: Zum Bau einer 3-Felder-Turnhalle auf dem Gelände zwischen Heerstraße, Eschenstraße, Eichhornstraße, Birkenstraße und Bergedorfer Straße - Bebauungsplan 10-15
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerinBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.02.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Einwohneranfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1: Es soll eine Informationsveranstaltung stattgefunden haben. Zu dieser wurden wir als Anwohner nicht eingeladen. Wie hat man bisher sichergestellt und wie stellt man zukünftig sicher, dass die Anwohner abgeholt und über den aktuellen Stand des Baus der Turnhalle (für die Ulmengrundschule) informiert werden?

 

Unabhängig vom Bebauungsplan erfolgte in der Einwohnerversammlung am 12.11.2019 eine Information über die Bebauungsabsichten. Vor dem Bau der Sporthalle ist mindestens eine weitere Information der Anwohnerinnen und Anwohner zum Bauvorhaben durch das zuständige Fachamt geplant.

 

 

Frage 2: Für eine 3-zügigie Grundschule ist eine 2-Felder-Turnhalle völlig ausreichend. Wieso ist eine 3-Felder-Turnhalle mit 199 Sitzplätzen geplant, die auch für den Vereinssport genutzt werden soll?

 

Das Nichtvorhandensein einer eigenen Turnhalle bzw. die Einschränkung schulsportlicher Möglichkeiten insbesondere unter temporärer Nutzung (z. T. verbunden mit Bustransporten) anderer Turnhallen im Bezirk wird den aktuellen und künftigen schulischen Maßstäben von öffentlichen Schulen im Land Berlin nicht gerecht und ist nicht zu akzeptieren. Insofern kann dank der Berliner Schulbauoffensive (BSO) ein solcher eklatanter Mangel hier für die Ulmen-Grundschule beseitigt werden. Darüber hinaus wird dem Vereins- und Breitensport im Land und insbesondere im Bezirk eine hohe soziale Bedeutung beigemessen, so dass eine dem Schulsport nachrangige und verträgliche Nutzung erwünscht ist.

 

 

2.1 Warum wird bei dem Bau dieser Turnhalle, die augenscheinlich nur die Ulmengrundschule benötigt wird, die außerschulische, gewerbliche Nutzung für den Vereinssport mit geplant?

 

s. Antwort zu Frage 2.

 

 

2.2 Wie und wo sind die Parkplätze geplant, wenn zum Beispiel am Wochenende ein Fußballturnier in dieser Sporthalle stattfindet?

 

Der zuständige Bezirksstadtrat führte während der BVV aus, dass es sich um keine Tribüne mit 199 Sitzplätzen, sondern eine Galerie mit 60 Sitzplätzen handelt.

 

Es wird sicher einige wenige Spiele geben, bei denen die Tribüne voll besetzt ist und eine gewisse Belastung für die Anwohnerschaft eintreten kann.

 

Gesetzlich besteht leider kein Anspruch auf das Errichten von Parkplätzen. In diesem Fall werden jedoch im Straßenverkehrsraum Stellplätze für Pkws angeordnet.

 

 

2.3 Sie planen bereits jetzt eine über den Regelfall hinausgehende Nutzung ein und wollen diese sogar in der Baugenehmigung festlegen. Bis zu 18-mal im Jahr sollen Punktspiele mit unbestimmtem Ende bis zur Nachtzeit erfolgen können. Wie lassen sich diese angedachten und eingeplanten Nutzungszeiten dieser 3-Felder-Turnhalle mit einem ruhigen Wohngebiet verbinden?

 

Auf der Ebene des B-Planes wird als Regelfall die Versorgung der Ulmen-Grundschule in Bezug auf die Sportflächen abgebildet. Entsprechend Musterraumprogramm des Landes Berlin besteht für eine 4-zügige Grundschule ein Bedarf an drei Hallenteilen. Für den langfristigen Bedarf wäre eine Sporthalle mit zwei Teilen auskömmlich.

Die Sporthalle soll aber eben auch dem Breitensport dienen. Dies bedeutet eine effektive Nutzung der mit öffentlichen Mitteln errichteten Infrastrukturen und soll allen sozialen Schichten ermöglichen, Sport auszuüben.

Auf die Auswirkungen für das Wohngebiet kann z.B. durch Nutzungszeiten Einfluss genommen werden.

Die vorliegenden Untersuchungen zeigen für den ungünstigsten, noch real anzunehmenden Fall eine Verträglichkeit mit der umliegenden Wohngebietsnutzung.

 

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 

 

 
 

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