Drucksache - 2452/VIII  

 
 
Betreff: Aufrechterhaltung der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Corona-Pandemie im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
Verfasser:Ostehr, Steffen 
Drucksache-Art:AusschussantragAusschussantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.02.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag Jugendhilfeausschuss PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für Beschäftigte der Freien Träger der Jugendhilfe in den ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung

 

  • ausreichend Schutzausrüstungen (insbesondere FFP2-Masken und Desinfektionsmittel) sowie
  • PoC-Antigen-Schnelltests bereitgestellt werden,
  • der Anspruch auf Schutzimpfungen in der Jugendhilfe für Personen, die anderen Berufsgruppen als Erzieher*innen und Lehrkräfte angehören (z.B. Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Therapeut*innen) sowie
  • der Anspruch auf Schutzimpfungen in der Jugendhilfe, insbesondere auch in den ambulanten und teilstationären sowie stationären Hilfen zur Erziehung, mit hoher Prioritätsstufe (Stufe 3) gewährleistet wird.

 

Dem Bezirksamt wird ferner empfohlen, sich an die zuständigen Stellen zu wenden, falls die Umsetzung einer Maßnahme nicht in alleiniger Zuständigkeit des Bezirks liegt.

Sachverhalt:

Begründung:

 

Die Freien Träger der Jugendhilfe im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und ihre Beschäftigten, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung des Kindeswohls. Dieser Auftrag wird im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt. Zur Aufrechterhaltung der ambulanten, teilstationären und stationären sozialpädagogischen und therapeutischen Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Familien und des damit verbundenen Gefährdungsrisikos (z.B. bei notwendigen persönlichen Kontakten, Hausbesuchen, Krisenintervention und Gruppenbetreuung) für die Beschäftigten müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich zu schützen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.

 
 

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