Drucksache - 2442/VIII  

 
 
Betreff: Zur Situation der Erwerbslosigkeit infolge des Corona-Lockdowns in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksbürgermeisterin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.02.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage (DIE LINKE) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument
2442_VIII Anlage 1  
2442_VIII Anlage 2  
2442_VIII Anlage 3  

Sachverhalt:

 

Frage 1. Welche Auswirkungen hat der Corona-Lockdown seit März 2020 auf die Anzahl der erwerbslosen und in Kurzarbeit befindlichen abhängig Beschäftigten in Marzahn-Hellersdorf?

Im Januar 2021 werden für beide Rechtskreise im Bezirk Marzahn-Hellersdorf 13.412 arbeitslose Menschen ausgewiesen, das ist im Vergleich zum Januar 2020 eine Steigerung von 29,1% (siehe Anlage1 , Statistik Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Arbeitslosen nach Rechtskreisen und ausgewählten Merkmalen, Januar 2021, Geschäftsstellenbezirk Marzahn-Hellersdorf). Die Daten für Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld stehen aufgrund einer mehrmonatigen Wartezeit bisher nur bis Juli 2020 zur Verfügung, hier werden für den Agenturbezirk Mitte 59.091 Personen mit Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld ausgewiesen. Damit ist ausgehend vom Höchststand April 2020 mit 102.480 Beziehenden von Kurzarbeitergeld eine abnehmende Entwicklung auf hohem Niveau zu beobachten. Statistiken zu Auswirkungen der Coronakrise auf den Arbeitsmarkt stehen nur für die Agenturbezirke zur Verfügung (Agenturbezirk Mitte - Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg). Erwerbslose, die sich nicht bei den Arbeitsagenturen oder den Jobcentern arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet haben, sind in der Statistik nicht enthalten (siehe Anlage 2, Statistik Bundesagentur für Arbeit, Bestand Kurzarbeiter nach Anspruchsgrundlage, Agenturbezirk Mitte). 

 

Frage 2. Wie viele der bisher im Bezirk Marzahn-Hellersdorf selbstständigen Erwerbstätigen (insbesondere Solo-Selbstständige) haben infolge des Corona-Lockdowns ALG-2 beantragt und bewilligt bekommen?

Aufgrund fehlender belastbarer statistischer Auswertungen von Selbstständigen im Leistungsbezug werden hilfsweise die Arbeitsuchenden im SGB II mit der Kennzeichnung Selbständigkeit nach Dauer in der Arbeitsvermittlung ausgewertet. Nach dieser Auswertung haben sich im April 2020 144 Selbständige arbeitssuchend gemeldet. Seit April melden sich monatlich 20-30 Kunden aus einer Selbstständigkeit arbeitsuchend. In 2019 waren es durchschnittlich nur 8 Kunden. Im Berichtsmonat Januar sind 222 selbstständige Kunden unter 10 Monaten arbeitsuchend gemeldet. (siehe Anlage 3, Statistik Bundesagentur für Arbeit, Nichtarbeitslose Arbeitssuchende im SGB II in nicht geförderter Selbständigkeit nach Meldedauer, 19.02.2021). Angesichts der erleichterten Zugangsbedingungen zu Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialschutz-Paket war mit einer Zunahme von Menschen zu rechnen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben und einen Antrag aufgrund eingetretener finanzieller Einbußen stellen.  Eine Verknüpfung der Daten der arbeitsuchenden Selbstständigen mit der Leistungsgewährung ist statistisch nicht möglich, daher ist die Arbeitsuchendmeldung nicht mit einem Leistungsbezug gleichzusetzen.

 

Frage 3. In welchem Umfang werden die Fördermöglichkeiten für in Kurzarbeit befindliche Beschäftigte (z.B. finanzielle Unterstützung bei Weiterbildung) angeboten und genutzt?

Die Beratung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit sind Bestandteil der Beratungsgespräche. Derzeit hat ein Unternehmen für zwei Arbeitnehmer*innen Interesse an der Umsetzung einer Weiterbildung, zwei weitere Anfragen zu diesem Thema sind eingegangen.

 

Frage 4. Gibt es Daten zu den Fristen von der Antragstellung bis zur Auszahlung von Corona-Hilfen für Kurzarbeitende? Können in Härtefällen Vorschüsse gewährt werden?

Corona-Hilfen liegen nicht in der Zuständigkeit der Arbeitsagenturen und der Jobcenter. Bezogen auf die Intention der Anfrage wird hier von einer Fragestellung zu Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld ausgegangen.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung und wird rückwirkend an die Arbeitgebenden ausgezahlt. Aktuell liegen in der Regel durchschnittlich 15 Arbeitstage zwischen der Antragstellung auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes und der Auszahlung.  

 

Frage 5. Wie viele Unternehmen haben in Marzahn-Hellersdorf infolge des Corona-Lockdowns bisher Insolvenz anmelden müssen?

Die Beantwortung erfolgte durch die Abteilung WirtSG:

Der Bezirk selbst erhebt zu Unternehmensinsolvenzen keine eigenen Daten. Diese Daten werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlicht. Demnach wurde im 2. Quartal 2020 in Marzahn-Hellersdorf von 17 Unternehmen ein Insolvenzverfahren beantragt. Für das 3. Quartal 2020 meldet das Amt für Statistik 18 Insolvenzanmeldungen; für das 4. Quartal liegen noch keine Daten vor.

Ob die Unternehmen infolge des Lockdowns ihre Insolvenz anmelden mussten oder andere wirtschaftliche oder persönliche Gründe dazu führten, ist der Statistik nicht zu entnehmen.

 

 

 

 

Dagmar Pohle
Bezirksbürgermeisterin

 

 

Anlagen

 

 

 
 

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