Drucksache - 2404/VIII  

 
 
Betreff: Zur Freien Schule im Elsengrund
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe BündnisgrüneBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.02.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage (Gruppe Bündnisgrüne) PDF-Dokument
2. Überfraktionelle Große Anfrage (bündnisgrüne, SPD, DIE LINKE) PDF-Dokument
3. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Die Beantwortung der Fragen 1-4 erfolgte zuständigkeitshalber durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf.

 

Die Frage 5 wurde durch das bezirkliche FM beantwortet.

 

 

Frage 1: Die zuständige Senatsverwaltung wurde offensichtlich durch den Verfassungsschutz über Vorgänge in der Schule informiert. Die Senatsverwaltung wurde daraufhin tätig. Wurde der Bezirk darüber in Kenntnis gesetzt?

 

Der regionalen Schulaufsicht liegen keine Informationen zu oben genanntem Sachverhalt vor.

 

 

Frage 2: Wird die Schule auf der Bezirkshomepage oder in Informationsbroschüren über Schulen des Bezirkes aufgeführt?

 

Nein.

 

 

Frage 3: Wie geht der Bezirk mit dem Sachverhalt um?

 

Frage 4: Welche schulaufsichtlichen Maßnahmen hat die Schulaufsicht in den letzten 5 Jahren an der Freien Schule am Elsengrund durchgeführt?

 

Zu 3 und 4.:

Die Zuständigkeit der zentralen Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft umfasst die Grundsätze der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft, die Schulaufsicht im Zusammenhang mit der Genehmigung und Anerkennung allgemeinbildender Schulen in freier Trägerschaft sowie die Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen für Lehrkräfte dieser Ersatzschulen.

Maßnahmen der zentralen Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft im Zeitraum 2015 – 2021:

Durch die Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft wurden an der Freien Schule am Elsengrund in den vergangenen fünf Jahren insgesamt acht Vor-Ort-Termine sowie fünf Beratungsgespräche mit der Schulleiterin, die zugleich als Geschäftsführerin des Schulträgers fungiert, durchgeführt.

Zwei Schulbesuche in den Jahren 2015 und 2016 fanden zur Prüfung des Schulbetriebes nach § 100 SchulG im Zuge der staatlichen Anerkennung der Ersatzschule statt. Neben Unterrichtshospitationen zur Prüfung der Unterrichtsqualität und des Personaleinsatzes wurden im Rahmen dessen Unterlagen wie Zeugnisse, Klassenbücher, Klassenarbeiten, Schülerbögen und Lehr- und Lernmaterialien geprüft sowie Fach- und Klassenräume besichtigt.

In den Jahren 2018 und 2019 prüfte die Schulaufsicht an vier Terminen die pädagogische Eignung eingesetzter Lehrkräfte in Unterrichtshospitationen und anschließenden Auswertungsgesprächen zur Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen. Die Schulleitung der Freien Schule am Elsengrund nahm regelmäßig an Konferenzen für Schulträgerinnen, Schulträger und Schulleitungen der Schulen in freier Trägerschaft und den anleitenden Sitzungen für die Mittelstufenkoordination an Ersatzschulen unter Leitung der Schulaufsicht teil.

Nach Eingang einer umfassenden Beschwerde gegen die Schulleitung der Freien Schule am Elsengrund am 11.02.2020 bei der Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft wurde eine umfassende anlassbezogene Überprüfung der Ersatzschule eingeleitet. Diese umfasste bislang zwei Schulbesuche mit insgesamt 24 Unterrichtshospitationen zur Prüfung der Unterrichtsqualität und des eingesetzten Lehrpersonals, die Prüfung von Unterlagen wie Prüfungsdokumentation, Schülerbögen, Epochenpläne, Klassenbücher, die Überprüfung der Einhaltung des Sonderungsverbotes sowie ausführliche Gespräche mit der Schulleitung. Zu festgestellten Mängeln wurden der Schulleiterin durch die Schulaufsicht umfassende Auflagen bis zum 31.01.2021 erteilt, deren Erfüllung und Umsetzung weiterhin geprüft werden.

Im November 2020 führte die Schulaufsicht ein Gespräch mit der Gesamtelternvertretung, nachdem zahlreiche Briefe von Eltern bei der Senatorin und der Schulaufsicht eingegangen waren. Nach Ausstrahlung eines Fernsehbeitrages unter dem Titel „Die Story – Wenn Rechtsradikale freie Schulen unterwandern“ im Januar 2021 wurde eine erweiterte Prüfung zur Beurteilung der in der Sendung vorgestellten Anhaltspunkte eingeleitet. Mit fachlicher Unterstützung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus und der Anti-Mobbing-Beauftragten für Schulen der SenBildJugFam wurden im Februar 2021 Gespräche mit der Gesamtelternvertretung, weiteren Eltern und einer ehemaligen Lehrkraft der Schule durchgeführt.

Zur Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen einer Ersatzschule gemäß Schulgesetz für das Land Berlin folgen weitere Maßnahmen der zentralen Schulaufsicht.

 

 

Frage 5: Wann wurde das Gelände zum ersten Mal an den Trägerverein verpachtet, gab es Änderungen des Pachtvertrages seit Beginn der Pacht und wie lange läuft sie?

 

Das Objekt wurde erstmalig mit Wirkung zum 01.09.2009 an den Trägerverein vermietet.

Grundlage bildet der bestehende Mietvertrag vom 30.06.2009. Mit dem 8. Nachtrag vom 10.03.2017 verlängert sich die Laufzeit des befristeten Mietvertrages bis zum 31.08.2027. Zum v. g. Ablauf des Mietvertrages               wurde dem Mieter die Möglichkeit auf Laufzeitverlängerung im Rahmen einer Option von zwei mal fünf Jahren eingeräumt.  Bei form- und fristgerechter (sechs Monate vor Vertragsende) Ausübung der Option verlängert sich der Mietvertrag bis zum 31.08.2037.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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