Drucksache - 2334/VIII  

 
 
Betreff: Zur Inklusion an Schulen in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, GordonDahler, Zoe
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.12.2020 
Entfällt - Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Die Beantwortung der Fragen erfolgte zuständigkeitshalber durch die Senatsverwaltung

für Bildung, Jugend und Familie – Außenstelle Marzahn-Hellersdorf wie folgt:

 

Frage 1: Ist dem Bezirksamt das angekündigte Konzept der Außenstelle der Senatsverwaltung für Schule in Marzahn-Hellersdorf über Maßnahmen zur Inklusion von Schüler*innen an Grund- und Oberschulen bekannt und wann wird das angekündigte Konzept zur inklusiven Beschulung der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Fachausschüssen vorgestellt?

 

Gemäß Schulgesetz § 37 haben „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (...) einen Anspruch eine allgemeine Schule zu besuchen, wenn sie oder bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen.“ (SchulG)

Im gemeinsamen Unterricht können die Schülerinnen und Schüler je nach sonder-pädagogischen Förderschwerpunkten sowohl zielgleich (z.B. Hören, Sehen, Kö-mot. Entw) als auch zieldifferent (Lernen, GE) unterrichtet werden. Eine Ablehnung der Unterrichtung darf nur dann erfolgen, wenn die räumlichen, sächlichen oder personellen Möglichkeiten nicht vorhanden sind.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind die bisherigen Schulplätze für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ausgelastet. Zunehmend wünschen aber auch die Eltern die Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule. Die Pusteblume-Grundschule beschult bereits mehrere Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Nach der Grundschulzeit erfolgt der Wechsel in die Sekundarstufe I. Die Eltern haben das Recht, weiterhin eine weiterführende Schule zu wählen. Wir wollen dem Wunsch entsprechen und diesen Kindern die weitere Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule ermöglichen. Grundsätzlich ist jede Schule aufnahmefähig. Um die Ressourcen für Schülerinnen und Schüler zu bündeln und somit ein breiteres Angebot zur Förderung machen zu können, wollen wir Sekundarschulen für diesen Förderschwerpunkt aufschließen, um eine gemeinsame Beschulung zu ermöglichen.

Dabei handelt es sich um kein neues Konzept. Vielmehr wollen wir die Beschulung der Schülerinnen und Schüler verbessern, indem wir die Ressourcen bündeln und eine auskömmliche Förderung an der Schule ermöglichen.

Im Juli 2019 wurde ein Strategiepapier zur Entwicklung sonderpädagogischer Förderung in der Schule im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bis 2030 entwickelt. Bis Februar 2020 fanden dazu auch Workshops mit den Schulen statt. Die konzeptionellen Überlegungen sind für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mit dem Schul- und Sportamt und der Außenstelle der Senatsverwaltung fest vereinbart.

 

 

Frage 2: Ist eine Fachtagung zur inklusiven Beschulung in Marzahn-Hellersdorf für 2021 vorgesehen und geplant?

 

Die Durchführung eines Fachtages findet grundsätzlich Zustimmung. Aufgrund personeller Wechsel in der Schulaufsicht wird eine entsprechende Planung und Vorbereitung in Absprache mit allen Beteiligten im kommenden Jahr beginnen können.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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