Drucksache - 2324/VIII  

 
 
Betreff: Zu den Bauplanungen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf und der Verlängerung der Fußgängerbrücke vom S-Bahnhof Kaulsdorf nach Süden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.12.2020 
Entfällt - Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage (AfD) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Ist das geplante Projekt (Aktenzeichen 1160-2020-542) auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf (Bebauungsplan 10-20) in der beantragten Form genehmigungsfähig?

 

Ja. Für eine geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze der im Bebauungsplan 10-20 mit MK 2 bezeichneten Fläche durch Kellerlichtschächte soll von den geplanten Festsetzungen eine Befreiung erteilt werden. Im Weiteren ist das Bauvorhaben mit den Fest-
setzungen des Bebauungsplanes in Übereinstimmung.

 

 

Frage 2: Wie wird die Wirkung der geplanten Baukörper, besonders hinsichtlich der Fassadengestaltung und der Ausmaße, auf das vorstädtische Ortsbild südlich des Bahnhofes Kaulsdorf, auf das Gebäude der ehemaligen Güterabfertigung links des Tunnelabganges und besonders auf die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (ehemaliges Bankgebäude Planitzstr.1 und Gebäude der S-Bahn-Stromversorgung am Wilhelmsmühlenweg) berücksichtigt?

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Einordnung in den historisch ge-
wachsenen Ortskern Kaulsdorf unter Berücksichtigung der Denkmalobjekte geprüft. Ergebnis sind die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen. Hinsichtlich der Gestaltung trifft der Bebauungsplan keine Festsetzung.

 

 

Frage 3: Wie beurteilt das Bezirksamt die Auswirkungen der geplanten Gewerbeflächen auf die Gewerbetreibenden in den Anliegerstraßen des Kreisverkehres südlich des Fußgängertunnels und auf die Belastung der betroffenen Straßen durch LKW-Verkehr?

 

Ich unterstelle, dass mit dieser Frage gemeint ist, welche Auswirkungen hinsichtlich der Erschließung der bestehenden Gewerbetreibenden zu erwarten sind. Die erforderliche Erschließung bestehender und zukünftiger Gewerbeeinrichtungen wird durch die Festsetzung des Bebauungsplanes gewährleistet. Gerade unter Berücksichtigung der notwendigen Erschließung wurden Verkehrsflächen planungsrechtlich mit dem Bebauungsplan gesichert.

 

Der geplante Neubau von zwei Geschäftsgebäuden mit Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Gewerbe, medizinischen Einrichtungen sowie eines Boardinghouse hat m.E. keine negativen Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden der umliegenden Straßen. Erfahrungsgemäß führen höhere Kundenströme zur Belebung der umliegenden Handels- und Dienstleistungseinrichtungen.

 

 

Frage 4: Wie steht das Bezirksamt zu einer Änderung des Projektes hin zur Errichtung von Wohnungen, ist diese Nutzung im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes möglich bzw. eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes wünschenswert?

 

Der rechtsgültige Bebauungsplan sieht keine Wohnnutzung über das in § 7 BauNVO (wie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber/innen und Betriebsleiter/innen) hinaus vor. Das Bezirksamt hat im Rahmen eines Bauantrages die Errichtung von Wohnungen im Rahmen einer Befreiung nach § 31 BauGB geprüft. Nach Einbeziehung der Anwohnenden und unter Würdigung nachbarlicher Interessen konnte im Ergebnis keine Genehmigung erteilt werden. Der Investor hat daraufhin seine Unterlagen derart geändert, dass das geplante Bauvorhaben nunmehr den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Das Erfordernis einer Änderung ist nicht erkennbar.

 

 

Frage 5: Wird durch die Genehmigung des Bauantrages die geforderte Verlängerung der Fußgängerbrücke vom S-Bahnhof Kaulsdorf nach Süden verhindert bzw. wie ist der Stand der Planungen und Finanzierung für diese Verlängerung?

 

Nein! Das Bahnhofskonzept Ostbahn/S5 des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) ging zum Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplanes davon aus, die Bahnhöfe als Orte der Kommunikation und Identifikation wiederzuentdecken. Für den Bahnhof Kaulsdorf stellte das Konzept eine Planungsvariante dar, die eine Fußgängerbrücke mit behindertengerechten Zugängen zur Nord- und Südseite der Bahnanlagen und zum Bahnsteig sowie die Einordnung von P+R-Anlagen im Sinne kurzer Wege und bequemer Umsteigemöglichkeiten vorsah.

 

Unter Berücksichtigung des Belanges der Deutschen Bahn AG (der Verwertbarkeit des Grundstückes) und des öffentlichen Belanges (der Einordnung von P+R–Anlagen) wurden im Jahr 2001 Varianten zur Bebauung der Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 3 und 9 erarbeitet.

Ergebnis des Konzepts war eine viergeschossige straßenraumbegleitende Bebauung entlang des Wilhelmsmühlenweges. Im Kreuzungspunkt zwischen Galgen und Mädewalder Weg sah das Konzept eine städtebauliche Dominante durch die Überhöhung des Baukörpers vor. Im östlichen Teil des Grundstücks hinter dem Unterwerk sah das Konzept eine P+R-Anlage vor. Um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, war die Fußgängerbrücke über die Bahntrasse vorgesehen. Aufgrund von fehlenden Investitionsmitteln wurde diese Lösung jedoch nicht
weiterverfolgt.

 

Der Bebauungsplan verhindert die Umsetzung einer Fußgängerbrücke grundsätzlich jedoch nicht. Die Anbindung der Brücke kann östlich des Umspannwerkes in Weiterführung der bestehenden Fußgängerbrücke oder in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zwischen den beiden Baufenstern erfolgen. Im zweiten Fall müsste auf den Flächen der Bahn die Brücke verschwenkt werden.

 

Alle Planungen erfolgen durch die Deutsche Bahn AG. Die Fußgängerbrücke beginnt auf einem Privatgrundstück und endet im Süden ebenfalls auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG. Das Bezirksamt hat hier keinen Einfluss auf eventuelle Planungen und kann nur anfragen und erbitten, dass die Deutsche Bahn den Wunsch auf eine Verlängerung der Fußgängerbrücke weiter vorantreibt.

In der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 18/25689 (Abgeordnetenhaus von Berlin) vom 26.11.2020, wurden zu der Frage: „In welcher Phase der Planung befindet sich die Planung einer barrierefreien Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf auf die Südseite der Bahnanlagen, die bei der DB Station & Service AG bestellt wurde?“, die folgenden Informationen gegeben:

„Die Verlängerung der Personenüberführung Richtung Süden mit dem Neubau einer Treppen- und Aufzugsanlage wurde bei der DB Station & Service AG bestellt. Die Projektkonfiguration hierfür wird nach aktueller Planung im Oktober 2021 abgeschlossen sein. Aufgrund des frühen Planungsstadiums können derzeit noch keine weiteren Aussagen zum Zeitplan getroffen werden.“

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 

 
 

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