Drucksache - 2298/VIII  

 
 
Betreff: Zu: Stufenplan, saLzH und Hybridunterricht in Marzahn-Hellersdorf während der Pandemie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.11.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
21.01.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Hinweis: Die Beantwortung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf

 

1. Welche Schulen in Marzahn-Hellersdorf befinden sich in welcher Stufe des Stufenplans vom Senat bezüglich der Einschätzung des Infektionsgeschehens (aufgelistet nach Schulform und schulscharf mit Schulnummer) und welche Schulen haben bisher einen Plan für ein Alternativszenario vorgelegt, z.B. für saLzH und Hybridunterricht (aufgelistet nach Schulform)?

 

Seit 16.12.2020 ist der Präsenzunterricht ausgesetzt. Schülerinnen und Schüler nehmen am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause teil. Es findet keine außerunterrichtliche Förderung und Betreuung und keine ergänzende Förderung und Betreuung statt.

Schulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde für die Abschlussjahr-gangsstufen entscheiden, nach Maßgabe des Alternativszenarios gemäß den Vorgaben des Handlungsrahmens für das Schuljahr 2020/2021 in festen Lerngruppen in halbierter Größe Präsenzunterricht anzubieten.

(Abschlussjahrgangsstufen im Sinne von Satz 1 sind die Jahrgangsstufen 10 und 13 der Integrierten Sekundarschulen und der Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufen 10 und 12 der allgemein bildenden Gymnasien, die Jahrgangsstufe 13 an beruflichen Gymnasien, die letzte Jahrgangsstufe der Berufsschule, die Jahrgangsstufen 10 und 13 an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und die letzte Jahrgangsstufe der Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist für die betroffenen Schülerinnen und Schüler freiwillig. Die Entscheidung über die freiwillige Teilnahme treffen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sonst die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst.)

Die Stufeneinordnung der Schulen durch die bezirklichen Gesundheitsämter ist derzeit ausgesetzt.

 

 

2. Welche Möglichkeiten haben Schulen beim Bezirk finanzielle und sächliche Unterstützung zu beantragen, um sich optimal auf ein Alternativszenario vorzubereiten? 

 

Gemäß den Ausführungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, haben 574 Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein iPad erhalten. Der Schulträger unterstützt die Schulen bezüglich der IT-Ausstattung durch zentrale Beschaffungen von Smartdisplays (z.B. nach Sanierungen von Schulgebäuden, bei der Ausstattung für Ergänzungsbauten oder zusätzlichen Gebäuden, wie bspw. Container).

Die Schulen des Bezirkes erhalten jährlich vom Schulträger ein Schulbudget zur eigenen Bewirtschaftung im Rahmen Ihrer Selbständigkeit und  Eigenverantwortung (§ 7 Schulgesetz), die auch für Lehr- und Lernmittel, wie für die Anschaffung von IT-Ausstattung (z.B. PCs, Notebooks, Tablets, Smartdisplays, etc.) genutzt werden können. Zusätzlich können die Schulen auf Antrag zusätzliche Mittel für IT-Ausstattung erhalten, wenn sie diese bei der jährlichen Abfrage des Schulträgers zu den zusätzlichen Bedarfen für IT -Ausstattung beantragen.

Über gesonderte bzw. direkte Hilfen an Eltern für eine IT-Ausstattung von Schüler*innen verfügt der Schulträger nicht. Hinsichtlich der Dienstkräfte in den Schulen (mit Ausnahme der Schulhausmeister*innen) obliegt die Ausstattung der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

 

 

3. Wie geht das Bezirksamt damit um, dass einige Schulen nicht in der Lage sind die Vorgaben des Senats bezüglich eines Alternativszenarios räumlich und personell zu organisieren, zumal die Eltern einen Anspruch darauf haben?

 

Alle Schulen haben ein Alternativszenario, dass sich an den Vorgaben der Senatsverwaltung orientiert. Die Grundschulen planen entsprechend des Handlungsrahmen: Die Schulen der Primarstufe planen einen Mindestpräsenzunterricht für jede Schülerin und jeden Schüler von drei Stunden Unterricht täglich. Innerhalb von zwei aufeinander folgenden Unterrichtswochen ist mindestens die Wochenstundentafel zu erteilen. Der Unterricht wird durch das Basismodul der ergänzenden Förderung und Betreuung im Umfang von täglich 2,5 Stunden ergänzt. Die konkrete Organisation obliegt der einzelnen Schule. Die Rahmenbedingungen für die Notbetreuung stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es wurden mit einzelnen Schulen abweichende Szenarien verabredet, die aber die Mindestbetreuung abdecken.

Weiterhin sind die Szenarien abhängig von der Anwesenheit des Personals.

 

 

4. Welche konkreten Mittel (Höhe und Art der Verwendung) stellt der Bezirk für Schulen und Familien zur Verfügung um das schulisch angeleitete Lernen zu Hause möglich zu machen und wie lange sind die Bearbeitungs- und Bewilligungszeiträume?

 

s. Antwort zu Frage 2

 

 

5. Wie gestaltet der Bezirk konkret die Schulreinigungen während des Alternativszenarios, welches vorrangig im Schichtbetrieb stattfinden soll, und somit vollumfängliche Zwischenreinigungen der Schulen stattfinden müssen, die den Hygienevorgaben der Pandemieverordnung entsprechen sollen?

 

Der Bezirk wird, wenn er über einen möglichen Zeitpunkt eines Überganges zum Schichtbetrieb usw. informiert wurde (innere Schulangelegenheit), weiterhin wie bisher bemüht sein, auch eine Schulreinigung bzw. die zusätzliche Tagesdienstleistung sicherstellen. Wie auch in der Vergangenheit werden dann dazu entsprechende Gespräche mit den Vertragsfirmen geführt, um angepasste Reinigungszeiten bzw. -modi zu ermöglichen.     

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin