Drucksache - 2296/VIII
Die Fragen:
werden wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung: Aus der Fragestellung geht keine Differenzierung zwischen Migrantinnen und Migranten im Allgemeinen sowie Geflüchteten im Besonderen hervor. Das Bezirksamt geht in seiner Beantwortung indes davon aus, dass unter Berücksichtigung der inhaltlichen Ausrichtung der Fragestellung ausschließlich die letztgenannte Personengruppe gemeint ist.
Zu 1.: Sofern die Personen nicht explizit eine Betreuungsdienstleistung in Anspruch nehmen (wie z.B. das Wohnraumvermittlungsprojekt der Caritas, welches u.a. eine nachsorgende Betreuung für neue Mieterinnen und Mieter beinhaltet), findet keine pauschale Betreuung statt. Spezifische Beratungs- und Betreuungsangebote stehen entweder über die öffentlichen Regeldienste und Dienstleistungen der freien Träger im Bereich der Migrationssozialarbeit oder über ergänzende Maßnahmen und Projekte des „Integrationsfonds“ zur Verfügung (z.B. im Bereich der psychosozialen Versorgung). Ergänzend dazu hat das Bezirksamt eigene Informationsbroschüren zu verschiedenen Themen erarbeitet, die mehrsprachig zur Verfügung stehen (z.B. „Willkommen zu Hause – Was Sie beim Einzug in Ihre neue Wohnung wissen müssen!“).
Zu 2.: Eine allgemeine Extremismus-Prävention im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. Vielmehr erfolgen die integrationspolitischen Hilfestellungen im Rahmen der unter Pkt. 2. exemplarisch genannten Angebote, die z.T. zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind (z.B. „Willkommenskultur“-Projekte für Geflüchtete in den Stadtteilzentren).
Dagmar Pohle BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin
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