Drucksache - 2290/VIII
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, in den Presserzeugnissen der Funke-Mediengruppe künftig keine bezahlten Anzeigen mehr zu veröffentlichen, bis Anzeigen aller Fraktionen ohne Diskriminierung akzeptiert werden. Begründung: Einer Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung ist es seit einigen Monaten nicht mehr möglich, bezahlte Anzeigen in der „Berliner Woche“, einer Zeitung der Funke-Mediengruppe, zu schalten. Anzeigen anderer Parteien und Fraktionen werden dort weiterhin veröffentlicht. Dass die Funke-Mediengruppe staatliche Stützungsgelder wegen des Rückgangs der Anzeigenerlöse fordert, trotzdem aber bezahlte Anzeigen ablehnt, ist nicht hinzunehmen.
Mehrere Nachfragen bei der Geschäftsführung zu diesem Sachverhalt blieben unbeantwortet.
Die Freiheit der Presse ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut. Gleichzeitig ist die parteiische Verweigerungshaltung der Funke-Mediengruppe gegenüber bezahlten Anzeigen einer Fraktion in unserer von Demokratie und Toleranz getragenen Gesellschaft nicht zu akzeptieren. In der Vergangenheit wurden Anzeigen politischer Parteien und Fraktionen mit dem Vermerk veröffentlicht, dass es sich um eine Anzeige, aber nicht um die Meinung der Redaktion, handele. Für die demokratische Meinungs- und Willensbildung in unserer Gesellschaft ist die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung aller politischen Akteure unabdingbar. Diese Meinungsäußerung und Information der Bürger erfolgt auch über bezahlte Anzeigen. In diesem Kontext stößt das Verhalten der Entscheidungsträger der Funke-Mediengruppe bei Fraktionen demokratischer Parteien der BVV auf Unverständnis und wird von diesen abgelehnt. Eine weitere ökonomische Förderung dieser von Intoleranz geprägten Verlags-Akteure durch die Schaltung von aus Mitteln des Bezirksamtes und somit aus Steuergeldern finanzierten Anzeigen sollte aus diesem Grunde vorerst nicht mehr erfolgen.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 o.g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit 4 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen.
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