Drucksache - 2185/VIII  

 
 
Betreff: Zu: Marzahn-Hellersdorf attraktiv für Kinder, Jugendliche und Familien (II)
Finanzierung der Bereiche Schule, Sport, Jugend, Familien absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
08.10.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
19.11.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2.Schriftliche Beantwortung (BzStR SchulSportJugFam) PDF-Dokument
Anlage - Hygienekonzept VHS MH  

1. Welche Ausgaben und Projekte sind in der Bewältigung der Corona-Pandemie durchgeführt worden bzw. ist deren Verwirklichung sichergestellt?

 

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden sehr frühzeitig in Abstimmung zwischen den Bezirken und der Senatsjugendverwaltung und der Senatsfinanzverwaltung alle Voraussetzungen geschaffen, die Projekte, Einrichtungen und Träger der sozialen Infrastruktur im Jugendbereich inhaltlich und finanziell sicherzustellen. Dies trifft für die Angebote im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Erziehungshilfen genauso zu, wie für die Projekte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung, der Familienförderung und für die Erholungsreisen.

 

Auch das Schul- und Sportamt erfüllte unter den Pandemie-Bedingungen die zuständigkeitshalber zugewiesenen Aufgaben. Darüber hinaus wurde schwerpunktmäßig das Thema „Einführung der Tagesdienstleistung“ als zusätzliche Reinigungsleistung bearbeitet und an den öffentlichen Schulen im Bezirk realisiert.

 

2. Welche Mehr- und Minderausgaben sind aus heutiger Sicht für diesen Bereich real abschätzbar?

 

Für die im Jugendamt angegliederten Leistungsbereiche und Ausgabenfelder sind, aufgrund der Finanzierungsregelungen (kontinuierliche Weiterfinanzierung), während des Lockdowns keine wesentlichen Mehr- oder Minderausgaben zu erwarten.

 

Das Schul- und Sportamt hingegen hat Mehrausgaben im Bereich der Tagesdienstleistung Reinigung/Schulreinigung - die (noch) nicht vollständig vom Land gegenfinanziert sind und damit gegebenenfalls dem Bezirk zufallen.

 

3. Wie ist der Stand der Absprachen mit dem Senat, dass die durch die Corona-Pandemie notwendigen und zweckgebundenen Mehrausgaben vom Land Berlin getragen werden?

 

Die Beantwortung der Frage erfolgte durch die Serviceeinheit Finanzen wie folgt:

 

Absprachen mit der Senatsverwaltung für Finanzen gab es zuletzt im Mai 2020. Hier haben sich die Bezirke und die Senatsverwaltung für Finanzen zu den pandemiebedingten Auswirkungen auf die Bezirkshaushalte 2020/2021 auf Eckpunkte verabredet. Die Bezirke sollen handlungsfähig bleiben und Planungssicherheit haben.

 

Es wurden folgende Punkte vereinbart:

-          Landesseitig werden in 2020 und 2021 keine Eingriffe in die Haushalts- und Stellenwirtschaft der Bezirke vorgenommen.

-          Den Bezirken sind zusätzliche Mittel im Haushalt 2020/2021 für den Personalaufwuchs zur Verfügung gestellt worden. (Unter anderem weitere Personalmittel gemäß 1. Fortschreibung der Globalsummen 2020/2021). Nichtverwendete Personalmittel, die den Referenzwert unterschreiten, fließen im Umfang von max. 35 Mio. Euro im jeweiligen Jahr an den Landeshaushalt zurück. Der Rückfluss von Mitteln soll in den Folgejahren jedoch nicht zu einer Kürzung führen.

-          Weiterhin ist eine Art „Rettungsschirm“ vereinbart worden: „Den Bezirken, die wegen pandemiebedingter Belastungen in 2020 und auch in 2021 schlechter abschneiden, als in ihren Bezirkshaushaltsplänen insgesamt veranschlagt, wird das entsprechende Haushaltsdefizit ausgeglichen“. Damit soll abgesichert werden, dass kein Bezirk aufgrund der COVID19-Pandemie mit einem negativen Ergebnisvortrag in 2022 belastet wird. Zudem sind aufwendige Basiskorrektur-Betrachtungen und Einzelnachweise zu zusätzlichen pandemiebedingten Be- und Entlastungen in den Bezirken nicht erforderlich. Ausnahmen sind Sachverhalte, die dem Grundsatz der Konnexität unterliegen oder die im Regelverfahren zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

-          Die berechneten Basiskorrektur-Ergebnisse von 2020 bzw. 2021 werden jeweils vor Festsetzung und Veröffentlichung der Basiskorrektur in der AG Ressourcensteuerung besprochen und gegebenenfalls fortgeschrieben. Zu Beginn des Jahres 2021, im Vorfeld der formalen Basiskorrektur, werden gemeinsam mit den Bezirken besondere Belastungen und auch Entlastungen erörtert. Wenn das formale Verfahren beginnt, können die Bezirke Sachverhalte anmelden.

-          Es ist beabsichtigt, das isolierte Jahresergebnis neutral zu stellen. Das heißt, „die Jahresergebnisse 2020 und 2021 der Bezirke werden zu keinen zusätzlichen Überschüssen führen - der Ergebnisvortrag aus 2020 ist damit begrenzt auf den Vortrag aus 2018. Der aus 2021 auf den Vortrag aus 2019. Hierzu werden eventuelle isolierte Überschüsse im Zuge der Basiskorrektur auf „0“ gekappt.“

Mit diesem Rechenschritt ist das Verfahren beendet.“

Wie sich diese Eckpunkte umsetzen lassen, bleibt abzuwarten.

 

4. Gibt es Projekte und Vorhaben, die durch die Corona-Pandemie dringend notwendig werden, deren Realisierung aber zurzeit noch nicht gesichert ist?

 

Inhaltlich wird nicht die Notwendigkeit gesehen, Projekte und Vorhaben zu entwickeln, die aus den Erkenntnissen aus der Corona-Pandemie herrühren. Einzig die Anforderungen an die Entwicklung der digitalen Infrastruktur und digitaler Angebotsformen sind deutlich weiter zu entwickeln. Dabei dienen diese Angebote nicht nur als Ersatzangebote für analoge Angebotsformen, sondern sind ergänzend als dauerhafte Angebote weiterzuentwickeln. Welche Mittel dafür erforderlich sind kann aktuell noch nicht mitgeteilt werden.

 

 

 

5. Wie werden speziell Integrationskurse oder Deutschunterricht für Geflüchtete entsprechend der Hygienevorschriften weitergeführt und welche Anforderungen gibt es?

 

Die Beantwortung der Frage erfolgt durch die Abteilung Weiterbildung und Kultur wie folgt:

 

An der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf wurden die Integrationskurse und Deutschkurse für Geflüchtete ab dem 01. Juli 2020 -unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln- fortgesetzt.

Das Hygienekonzept der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf finden Sie im Anhang.

 

Zur Einhaltung der Mindestabstände in den Unterrichtsräumen wurde die maximale Anzahl der Kursteilnehmenden entsprechend reduziert und Kurse wurden teilweise in zwei Gruppen geteilt. Allen Teilnehmenden, die die Kurse fortsetzen wollten, wurde ein Platz in einem Kurs angeboten.

Teilweise werden aktuell Deutschkurse für Geflüchtete in der Volkshochschule durchgeführt, während sie vor Corona in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete stattfanden. Diese haben nun Hygienekonzepte, die einen Unterricht in den Gemeinschaftsunterkünften mit Bewohnern verschiedener Gemeinschaftsunterkünfte häufig nicht gestatten.

Deutschkurse für Geflüchtete werden auch bei geringerer Teilnehmerzahl vollständig aus Landesmitteln finanziert.

Die Integrationskurse werden über eine Mischkalkulation aus Kostenerstattungssatz, Pandemie-Zulage und Garantievergütung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und aus Zuschüssen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) refinanziert.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 

 

Anlage

 
 

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