Drucksache - 2183/VIII  

 
 
Betreff: Ausbau von Streetwork im Bezirk nach § 13.1 SGB VIII // Jugendsozialarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDJugendhilfeausschuss
Verfasser:Ostehr, Steffen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beschlussempfehlung
30.09.2020 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Video-/Telefonkonferenz vertagt   
07.10.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Video-/Telefonkonferenz vertagt   
18.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.01.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung Jugendhilfeausschuss PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Ausgaben für die Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13.1 SGB VIII im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf (Streetwork, ohne schulischen Bezug: Produkt im HH 80628 und 80629) im Zuge des nächsten Doppelhaushaltes um mindestens 90.000,00 Euro aufgestockt werden können.

An der Finanz- und Bedarfsprüfung sollen einschlägigen Akteur/-innen wie Gangway, Outreach oder Streetwork Hellersdorf ebenso wie die AG nach § 78 SGB VIII Straßensozialarbeit beteiligt werden.

 

Ursprungsdrucksache

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Ausgaben für die Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13.1 SGB VIII im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf (Streetwork, ohne schulischen Bezug: Produkt im HH 80628 und 80629) im Zuge des nächsten Doppelhaushaltes um 90.000,00 Euro aufgestockt werden können.

An der Finanz- und Bedarfsprüfung sollen einschlägigen Akteur/-innen wie Gangway, Outreach oder Streetwork Hellersdorf ebenso wie die AG nach § 78 SGB VIII Straßensozialarbeit beteiligt werden.


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 o.g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

 

 
 

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