Drucksache - 2153/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wird ersucht, anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Marzahn-Hellersdorf den Rücken zu stärken und sich gegenüber der Berliner Landesregierung dafür einsetzen, beabsichtigte nachträgliche Rückzahlungen seitens der Senatsverwaltung zu verhindern.
Begründung: Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie hat im Juni 2020 öffentlich die Rückzahlung der Berliner-Kitaträger für ihren Betrieb während der Corona-Pandemie gefordert. Die BVV Marzahn-Hellersdorf hat sich daher deutlich und überfraktionell gegen diese Pläne des Senats ausgesprochen (Drucksache - 2083/VIII). Gemeinsam mit dem Engagement der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderer Organisationen konnte dieses Anliegen letztlich erfolgreich verhindert und ein Konsenslösung gefunden werden.
Träger der Marzahn-Hellersdorfer Jugendhilfe sind aktuell besorgt, dass die Senatsverwaltung nun weitere Rückzahlungen seitens der Kinder- und Jugendhilfe abverlangen könnte (siehe offener Brief DRK/ pad gGmbH, AWO, JAO Ost gGmbH usw.). Kinder- und Jugendhilfe jedoch ist systemrelevant! Insbesondere in Marzahn-Hellersdorf spielen diese Leistungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien eine besondere Rolle. Der Antrag soll ihre Rolle stärken und fordert das Bezirksamt auch, sich gegenüber den im Land verantwortlichen Personen entsprechend einzusetzen.
Begründung der Dringlichkeit: Erst am 12. August 2020 – nach Drucksachenschluss der BVV Marzahn-Hellersdorf – wurde bekannt, dass ein Offener Brief von mehr als 38 Trägern seitens der Senatsverwaltung unbeantwortet blieb. Dieser Antrag greift das Anliegen auf und fordert seitens des Bezirksamtes, dem Anliegen des Offenen Briefes (Verhinderung von Rückzahlungen der Berliner Kinder- und Jugendhilfe im Zuge der Corona-Pandemie) Rechnung zu tragen. |
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