Drucksache - 2146/VIII
Frage 1. Wann werden die Schwimmhallen in Marzahn-Hellersdorf für Vereine und den regulären Publikumsverkehr wieder zur Verfügung stehen (nach Schwimmhalle aufgliedern)? Frage 2. Welche Hygienemaßnahmen bzw. Hygienekonzepte sind Voraussetzungen für die Öffnung und Nutzung der Schwimmhallen?
Antwort zu 1.und 2. Die Zuständigkeit für die öffentlichen Schwimmhallen in Berlin liegt bei den Berliner-Bäder-Betrieben (BBB). Seit dem 14.08.20 liegt von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) das Hygienekonzept der BBB für Hallenbäder vor, welches unter Beachtung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung vom 21.07.20 erstellt wurde. SennInnDS wird dieses Hygienekonzept im Kern auch als Rahmenkonzept bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) einreichen. Als Mund-Nasen-Schutz für den Weg zwischen Umkleide und Becken soll ggf. das Handtuch dienen. Die BBB gehen gegenwärtig von einer Wiederinbetriebnahme der Hallenbäder ab 31.08.20 mit angepassten Nutzungskonzepten aus. Auch die Schwimmhalle und Sauna im FFM sind Corona-bedingt geschlossen. Gegenwärtig werden neue Wasserproben untersucht. Sobald ein positives Ergebnis vorliegt, wird beim Gesundheitsamt ein Antrag auf Wiederöffnung gestellt werden.
Gordon Lemm BzStR SchulSportJugFam |
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