Drucksache - 2143/VIII
Die BVV möge beschließen:
* Der konkrete Sitzungstermin im Monat Oktober kann erst nach Bekanntgabe des Termins für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen festgelegt werden. Begründung/Begründung der Dringlichkeit Wegen Vorbereitung der Jahresplanung für die Ausschüsse und Fraktionen der BVV sowie Planungssicherheit für den Sitzungsort ist die schnellstmögliche Beschlussfassung erforderlich. |
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Anne Nentwich, BVV L
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