Drucksache - 2135/VIII
Frage 1: Wann wird die Gemeinschaftsunterkunft im Murtzaner Ring eröffnet?
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist für das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Betreibers, für die Ausstattung der Wohneinheiten und die Belegungssteuerung zuständig. Das LAF teilte dem Bezirksamt auf Nachfrage mit, dass die Gemeinschaftsunterkunft Anfang September 2020 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die für den Bau zuständig war, an das LAF übergeben wird. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre bei Neubezug von Unterkünften dauert die Ausstattung bei einem Objekt dieser Größe etwa 6 Wochen, sodass die Gemeinschaftsunterkunft Mitte/Ende Oktober tatsächlich zur Verfügung stehen könnte. Das LAF bittet um Verständnis darum, dass womöglich aktuelle Entwicklungen die Planung beeinträchtigen könnten
Frage 2: Wird es einen Tag der offenen Tür geben?
Das LAF erklärt, dass es üblich sei, vor Bezug einer neuen Unterkunft einen „Tag der Offenen Tür“ für die Nachbarschaft und möglicherweise auch künftig dort lebende Personen zu veranstalten. Diese Besichtigungstage werden durch das LAF organisiert und finden in Kooperation mit den Bezirksämtern statt.
Dagmar Pohle BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin
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