Drucksache - 2133/VIII
Eine Zusammenarbeit zum Thema Radverkehr zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) gibt es in der Radverkehrsinfrastruktur - Bezirk Marzahn-Hellersdorf – Steuerungsrunde.
Aktuell wurden aufgrund des Personalmangels im Fachbereich Straße keine Radverkehrsprojekte im Straßennebennetz bei der Sen UVK angemeldet. Auch Radverkehrsprojekte in anderen Straßenkategorien konnten noch nicht angemeldet werden, da aktuelle Planungen seitens Sen UVK und des Bezirkes erst abgeschlossen werden müssen. Neue Projekte können aufgrund des Personalmangels nicht begonnen werden.
FahrRat-Beschlüsse vom 13.03.2019 – Brückensanierung südl. Blumenberger Damm - wurde der Senatsverwaltung vorgebracht, geprüft, jedoch in der ersten Bauphase nicht umgesetzt. FahrRat-Beschlüsse vom 19.12.2019 – Radverkehrsanlagen in der Allee der Kosmonauten - wurde der Senatsverwaltung vorgebracht, geprüft, Planung die Allee der Kosmonauten wird weiterer vorangetrieben FahrRat-Beschlüsse vom 19.12.2019 – Radschnellverbindung entlang der U-Bahn-Linie 5 – wurde der Senatsverwaltung vorgebracht, geprüft und es wird angestrebt, eine Machbarkeitsstudie für diese Radschnellverbindung einzuleiten FahrRat-Beschlüsse vom 19.12.2019 – Sichere Radverkehrsführung in der Louis-Lewin-Straße – wurde der Senatsverwaltung vorgebracht, geprüft und die Stellungnahme im FahrRat besprochen. FahrRat-Beschlüsse vom 11.06.2020 – Brücke Eisenacher Straße - wurde der Senatsverwaltung vorgebracht, geprüft und durch die Senatsverwaltung wird eine Machbarkeitsstudie finanziert. Machbarkeitsstudie beginnt ab August 2020.
Für den Zubringer Europaradweg sowie die Tangentialen Radwege und Hauptradwegeverbindungen in den Bezirken ist Sen UVK zuständig. Die Radschnellwegeverbindungen in Berlin liegen in der Zuständigkeit der InfraVelo GmbH. Diese Radwege werden durch Sen UVK und die InfraVelo finanziert. Die Radnebennetzverbindungen und Radwege innerhalb von Investitionsmaßnahmen oder anderen bezirklich geplanten und finanzierten Baumaßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Bezirkes.
Die Senatsverwaltung hat das Angebot an die Bezirke abgegeben, dort Pop-Up Radwege einzurichten, wo bereits Radwege fest in der Planung vorliegen und diese temporär vorzeitig verkehrsrechtlich anzuordnen, wenn die Planung bis Ende des Jahres 2020 abgeschlossen und endgültig fest ausgeführt werden kann. Im Anschluss daran würde die temporäre Markierung finanziell von der Senatsverwaltung übernommen werden. Vorab müssen alle Bezirke die Maßnahmen vorfinanzieren. Da der Personalmangel, die fehlenden finanziellen Mittel und aktuelle gesetzliche Regelungen die Planung von Radwegen deutlich erschweren, konnte der Bezirk das Angebot der Senatsverwaltung für Pop-Up Radwege nicht wahrnehmen. Hat sich jedoch an die SenUVK und an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit der Bitte um Amtshilfe gewandt.
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