Drucksache - 2121/VIII
Frage 1: Wie viele der insgesamt 9.500 Tablets wurden an welchen Schulen in Marzahn- Hellersdorf verteilt und konnte der angemeldete Bedarf gedeckt werden?
Die Fragen 1 – 3 der Großen Anfrage 2121/VIII wurden durch die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, beantwortet. Insgesamt wurden 2788 Schülerinnen und Schüler gemeldet. Somit konnten ca. 21 % des Bedarfes gedeckt werden. Die Geräte verteilen sich wie folgt:
Frage 2: Wie lange dürfen die Schülerinnen und Schüler das Tablet nutzen und wer übernimmt die Wartung oder ggf. die Reparatur der Geräte?
Die Schülerinnen und Schüler können die Geräte nutzen, bis sie die Schule verlassen bzw. bis kein Bedarf mehr besteht. Die Geräte verbleiben nach Rückgabe an der Schule und können dort nach Bedarf neu vergeben werden. Die Wartung der Geräte (z. B. die Versorgung mit Apps) erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über ein zentrales Mobile Device Management (MDM) sowie über das Projekt IT-Wartung an den Schulen. Für die Geräte wurde eine Garantie-verlängerung über 36 Monate abgeschlossen.
Frage 3: Wann rechnet das Bezirksamt mit der Bereitstellung weiterer digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aus weiteren Bedarfsgruppen?
Eine weitere Versorgung mit Endgeräten ist nach der Freigabe der Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes vorgesehen. Ein Termin steht noch nicht fest.
Frage 4: Welche Marzahn-Hellersdorfer Schulen haben mit einem Medienkonzept bereits erfolgreich Mittel über den DigitalPakt zur Anschaffung von IT-Infrastruktur bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt?
Aktuell haben 32 von 47 Schulen erfolgreich Mittel aus dem Digitalpakt beantragt. Mit diesen Mitteln wurden bzw. werden unter anderem die Schulserver ausgetauscht oder Smartdisplays angeschafft (z.B. Displays für alle 8 Räume der MUR nach Sanierung an der GS an der Wuhle und der MUR am Melanchton Gymnasium, sowie diverse Beschaffungen von IUK Technik der Schulen, wie Displays, Tablets, Laptops und PCs).
Frage 5: Wie lange dauert es von der Antragsstellung bis zur Bereitstellung der Mittel?
Die Mittel werden an die Schulen verteilt. Voraussetzung für den Mittelabruf ist die Erarbeitung des Medienkonzeptes der Schulen, welches die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüft und mitteilt, wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist. Die Schulen können erst dann ihre Anträge beim Schulträger einreichen. Der Schulträger prüft die Einhaltung der Förderrichtlinien zum DigitalPakt (Prioritäten und die Förderfähigkeit). Danach stellt der Schulträger den Antrag in Abstimmung mit der Schule bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Ein genaues Zeitfenster kann nicht mitgeteilt werden, da dieses zeitlich abhängig von den vorgenannten Schritten ist. Soll eine IUK Ausstattung nach Sanierung unterstützt werden, ergibt sich die Antragstellung aus der Fertigstellung der Baumaßnahme (wie z.B. bei der Sanierung der MUR`s).
Es muss konstatiert werden, dass die meisten Schulen im Bezirk ihre Medienkonzepte erst Ende I., Anfang II. Quartal 2020 (!) eingereicht haben. Es wird daher ein Anstieg der Mittelabrufe erwartet, wobei für WLAN / LAN Verkabelungen die Umsetzung durch die bauenden Ämter im Bezirk erforderlich werden wird.
Gordon LemmBzStR SchulSportJugFam |
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