Drucksache - 2011/VIII  

 
 
Betreff: Zum Ehrenamt in den Unterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, DagmarHenke, Sergej
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.05.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
18.06.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin/BzStRin StadtGesPersFin PDF-Dokument

Frage 1: Wie viele ehrenamtliche Aktivisten nehmen gegenwärtig an der Betreuung der Flüchtlinge in den Unterkünften des Bezirks teil? 

Private Hilfeleistungen und Patenschaften entziehen sich i.d.R. der Kenntnis des Bezirksamtes. Das Bezirksamt erhebt keine Zahlen „ehrenamtlicher Aktivisten“, die gegenwärtig an der Betreuung der Flüchtlinge in den Unterkünften des Bezirks teilnehmen.

Frage 2: Wie groß ist der prozentuale Anteil der Betreuungsaufgaben, der von ihnen zurzeit abgedeckt wird? (Bitte bei den Fragen 1 und 2 aufgeschlüsselt nach den Unterkünften unterschiedlicher Kategorien.)

Ehrenamtliche übernehmen keine „Betreuungsaufgaben“, sondern bieten zusätzliche Hilfestellung und Unterstützung an, die auf spezifische Angebote oder einzelne Personen zugeschnitten sind. Die in den Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten tätigen Ehrenamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren beraten bei der Auswahl unterstützender Leistungen und stimmen diese mit dem zuständigen Sozialdienst ab. Die „Betreuungsaufgaben“ obliegen dem Personal des Betreibers und sind vertraglich geregelt.

Frage 3: Falls eine Steigerung des genannten Engagements zu wünschen wäre, in welcher Hinsicht bzw. bei welchen Aufgaben?

Zivilgesellschaftliches Engagement ist allgemein wünschenswert, da es einen Prozess sozialer Teilhabe für beide Seiten ermöglicht sowohl für die Unterstützerin bzw. den Unterstützer als auch für die Person, die diese Unterstützung in Anspruch nimmt. Sinnvolle Unterstützungsangebote sind bspw. Teilnahme an Sprachcafés, Besuch interkultureller Veranstaltungen, oder die Begleitung von Geflüchteten zu Amtsbesuchen.

Frage 4: Wie diszipliniert befolgen die Aktivisten das staatlicherseits formulierte Regelwerk?

Ein „staatlicherseits formuliertes Regelwerk“, das sich explizit auf Ehrenamtliche in LAF-Unterkünften bezieht, existiert nicht. Selbstverständlich unterliegen sowohl Menschen mit Fluchtgeschichte als auch ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer der Hausordnung der jeweiligen Unterkunft sowie denselben Regeln und Gesetzen, die für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gelten.

Frage 5: Wie lässt sich die Dynamik des ehrenamtlichen Engagements seit 2015 aus der Sicht des Bezirksamtes generell einschätzen?

Seit dem Jahr 2015, in dem zahlreiche Bürgerinnen und Bürger als Privatpersonen Hilfs- und Unterstützungsangebote initiierten, hat sich die Zahl ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger allgemein verringert. Durch in den Unterkünften eingesetzte Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren ist das Angebot jedoch qualitativ verbessert worden.

 

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 
 

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