Drucksache - 1982/VIII  

 
 
Betreff: Zu: Gemeinsam für ein Freibad/Kombibad in Marzahn-Hellersdorf - Nächste Schritte zügig anpacken!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
   Gruppe Bündnisgrüne
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.02.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
28.05.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
18.06.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Überfraktionelle Große Anfrage (DIE LINKE, SPD, Bündisgrüne) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStR SchulSportJugFam PDF-Dokument
Anlage - Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse der Machbarkeitsstudien Freibadstandorte MaHe  
Anlage - Fazit und Ausblick  

Anlagen

 

Frage 1. Welche konkreten Ergebnisse wurden durch die beauftragten Machbarkeitsstudien für einen Freibad/Kombibad-Standort erzielt?

sh. beiliegende Dokumentation zur Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse

Frage 2. Welche nächsten Schritte sind aus Sicht des Bezirksamtes notwendig?

Am 17.02.20 erfolgte die Vorstellung der Machbarkeitsstudien im Rahmen einer Pressekonferenz.

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat am 10.03.20 mit der BA-Vorlage 0891/V die Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, Machbarkeitsstudien zu Freibad-Standorten in Marzahn-Hellersdorf beschlossen und wurde am 28.05.20 unter der DS 2015/VIII in diverse Ausschüsse überwiesen.

 

Das beauftragte Planungsbüro TOPOS Stadtplanung, Landschaftsplanung, Stadtforschung GbR hat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien im Rahmen der Pressekonferenz am 17.02.20 sowie im Rahmen der BA-Sitzung am 10.03.20 vorgestellt. Teilgenommen hat jeweils auch eine Vertretung der Berliner BäderBetriebe (BBB).

 

Geplant war ebenfalls die Vorstellung der Machbarkeitsstudien im März 2020 im Rahmen einer BVV-Sitzung, die allerdings Corona bedingt entfiel. 

 

Das BA hat die BVV gebeten, eine gemeinsame Sitzung der zu beteiligenden Ausschüsse einzuberufen, um sich auf einen Standort zu einigen. Es ist geplant, dass zu dieser Sitzung das Planungsbüro TOPOS sowie die BBB eingeladen werden, um Fragen zu beantworten und entscheidungsrelevante Einschätzungen zur Umsetzbarkeit der jeweiligen Standorte vornehmen zu können. Corona bedingt konnte diese Sitzung bisher nicht stattfinden.

 

Am 16.04.20 fand eine Videokonferenz der AG Freibad zur Verständigung über die Machbarkeitsstudien und die weiteren Schritte statt. Das BA hat in dieser Sitzung der AG Freibad nochmals um eine zeitnahe Einberufung der gemeinsamen Veranstaltung gebeten.

Die beiliegende Anlage gibt einen Überblick zu Fazit und Ausblick.

Frage 3. Welche planerischen Voraussetzungen müssen bei den favorisierten Standorten erfüllt werden?

Jelena-Santic-Park

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Für die Entwicklung eines Freibadstandortes wären die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Des Weiteren muss geprüft werden, in welchem Umfang Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzusehen sind. Der Standort liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Wuhletal.

 

Biesdorfer Friedhofsweg

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Für die Entwicklung eines Freibadstandortes wäre die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Des Weiteren muss geprüft werden, in welchem Umfang Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzusehen sind. Der Standort liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Wuhletal. Der Landschaftsplan XXI-L-1 (im Verfahren) sieht hier eine öffentliche Grünfläche vor. Aktuell ist der Standort als Vorhaltefläche für eine potenzielle Friedhofserweiterung planerisch belegt.

 

Biesdorfer Baggersee

Der Biesdorfer Baggersee liegt im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans XXI-31-d, welcher eine öffentliche Parkanlage mit Spiel- und Liegeflächen sowie Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sichert. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Da das geplante Vorhaben jedoch voraussichtlich diesen Festsetzungen widerspräche, wäre eine Änderung des Bebauungsplans sowie die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Frage 4. Welche Zeit wird die Durchführung der notwendigen Planungsprozesse – z.B. ein mögliches Bebauungsplanverfahren – mindestens in Anspruch nehmen?

 

Von der Aufstellung bis zur Festsetzung eines Bebauungsplans vergehen in der Regel mindestens drei Jahre. Da jedoch der Umfang sowie die Schwere der zu bewältigenden Problematiken (in Bezug auf u.a. Verkehr, Emissionen, Eingriffe in Natur und Landschaft etc.) zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen sind, kann dazu keine abschließende Beantwortung stattfinden.

Frage 5. Welche möglichen Betreiberformen sieht das Bezirksamt für ein Freibad/Kombibad im Bezirk als realistisch an?

 

Sowohl der Betrieb eines Frei- oder Kombibades durch die BBB als auch ein Betrieb in kommunaler Verantwortung analog der Schwimmhalle des FFM sind möglich.

Einschränkend für die 1. Position gilt, dass über den Betrieb durch die BBB nicht der Bezirk entscheidet und für die 2. Position, dass hiermit eine Belastung des Bezirkshaushaltes verbunden wäre.

 

 

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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