Drucksache - 1978/VIII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen für die Errichtung einer Schwimmhalle in Marzahn-Hellersdorf einzusetzen. Möglichkeiten der Schnellbauweise und/oder temporären Bauweise einer solchen Schwimmhalle sollen in die Prüfung mit einbezogen werden. Dabei wird das Bezirksamt ersucht, geeignete Flächen zur Bebauung zu identifizieren und der BVV zur Kenntnis zu geben. In diesem Zusammenhang sollen die für das Freibad bereits geprüften und nicht in Frage kommenden Standorte explizit in Prüfung mit einbezogen werden.
Begründung: Da die Sanierungsmaßnahmen an der Schwimmhalle "Helmut Behrendt" am Helene-Weigel-Platz noch bis über das Jahr 2020 hinaus andauern, besteht ein Defizit an nutzbaren Schwimmflächen im Bezirk. Daraus ergeben sich Einschränkungen für den Schwimmunterricht der Schulen und auch dem Vereinsschwimmen. Der öffentliche Schwimmbetrieb ist auch stark eingeschränkt. Aber selbst, wenn die Schwimmhalle am Helene-Weigel-Platz wieder in Betrieb geht, besteht aufgrund gestiegener SchülerInnen- und Einwohnerzahlen ein deutlicher zusätzlicher Bedarf an Schwimmflächen auch in gedeckter Form. Eine Schwimmhalle darf dabei kein Ersatz für das bereits beschlossene Freibad sein. Um diesem Bedarf mittelfristig gerecht zu werden und für Entlastung beim Schul- und Vereinsschwimmen zu sorgen sowie zur Schaffung eines adäquaten Schwimmangebotes für die Öffentlichkeit zu gewährleisten, ist die Errichtung einer weiteren Schwimmhalle unerlässlich.
Ursprungsdrucksache Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen für die Errichtung einer temporären Schnellbau-Schwimmhalle in Marzahn-Hellersdorf einzusetzen. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, geeignete Flächen zur Bebauung zu identifizieren und der BVV zur Kenntnis zu geben. Der Ausschuss für Sport hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen. |
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