Drucksache - 1813/VIII
Frage 1: Wie lange ist die durchschnittliche Dauer des Einbürgerungsprozesses im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von der Antragsstellung bis zur Verleihung der Einbürgerungsurkunde und wo befindet sich Marzahn-Hellersdorf damit im Vergleich zu den anderen Berliner Bezirken? Die Bearbeitungsdauer hängt von dem jeweiligen Verfahren und vorrangig von der Staatsangehörigkeit der Antragsstellenden ab. Handelt es sich um ein Entlassungsverfahren, ist die Zeitschiene des entlassenden Staates maßgebend. Die Einbürgerungsbehörde ist zudem von den Rückläufen anderer Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Staatsanwaltschaft) sowie von der Erfüllung der Mitwirkungspflicht der Antragstellenden abhängig. Einbürgerungsverfahren von Kindern und EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern weisen in der Regel eine deutlich kürzere Bearbeitungsdauer auf, da hier viele Bearbeitungsschritte schlichtweg entfallen. Aufgrund der Besonderheiten jeden Einzelfalles und der Möglichkeit des Zusammentreffens mehrerer Besonderheiten in einem Fall (z.B. Durchführung Entlassungsverfahren, Prüfung von Strafakten und ggf. Tilgungsfristen, erforderliche Übersetzungen etc.) kann eine verlässliche Auskunft zur durchschnittlichen Dauer eines Einbürgerungsprozesses nicht getroffen werden. Möglich ist eine Dauer von drei Monaten bis hin zu zwei Jahren. Frage 2: Wie viele der Einzubürgernden nahmen die Möglichkeit wahr, an der Einbürgerungsfeier teilzunehmen und wie plant das Bezirksamt noch mehr Einzubürgernde zur Teilnahme zu ermuntern? Dazu kann keine Angabe gemacht werden. Die zentrale Einbürgerungsfeier im Abgeordnetenhaus fand am 21.11.2019 statt. Für die Teilnahme wurden vorab 28 interessierte, in unserem Bezirk eingebürgerte Personen gemeldet, die zuvor ihr Einverständnis zur Weitergabe der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck erteilt hatten. Ein Rücklauf zu den Teilnehmerzahlen an den Bezirk, ist bisher nicht vorgesehen. Bezirkliche Einbürgerungsfeiern finden nicht statt.
Thomas Braun BzStR BürgWohn |
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