Drucksache - 1662/V
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 01.11.04 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 25.11.04 1. Gegenstand der Vorlage: Kita-Standortnetzplanung bis zum
Kita-Jahr 2007/08 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
26.10.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1099/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett Dr.
Schmidt Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Familie
und Gesundheit Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 20.10.2004 Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 1099/II A. Gegenstand der Vorlage: Kita-Standortnetzplanung bis
zum Kita-Jahr 2007/08 B. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Frau Dr. Schmidt C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt
die vorliegende Kita-Standortnetzplanung bis zum Kita-Jahr 2007/08. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. E. Rechtsgrundlage: KJHG §§ 4, 5, 22-26,
80; KitaG §§ 1, 17,
19-21; Kita-PersVO §§ 1,
9;
KitaVerfVO §§ 14-18;
AV LHO § 7; BezVG § 15 F. Haushaltsmäßige G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr.
Schmidt Bezirksstadträtin
für Jugend, Familie
und Gesundheit Anlage Inhalt
Seite
0 Vorbemerkungen
1.
Die rasche Überarbeitung
der Kita-Standortnetzplanung von Februar 2003 wurde erforderlich aufgrund der
derzeit äußerst hohen Dynamik der Entwicklungen in der und um die
Tagesbetreuung von Kindern. Zu nennen wären insbesondere das neue Schulgesetz
mit einer neuen Einschulungsstichtagsregelung, neuen Regelungen zum Hort oder
die immer noch teils dramatische demographische Entwicklung im Bezirk, die Übertragung von Kitas auf
freie Träger und die nach wie vor unklare Zukunft des kommunalen
Kita-Bereiches. 2.
Als ungünstig erweist
sich der Zeitpunkt der Fertigstellung der Fortschreibung der Kita-Standortnetzplanung.
Derzeit laufen die Gespräche mit dem Schulbereich über die konkreten,
standortbezogenen Modalitäten der Übertragung des Hortbereiches auf Schule.
Von deren Ergebnissen hängen teilweise auch Standortentscheidungen im Bereich
Jugend ab. Weitere
Unsicherheiten ergeben sich aufgrund des noch nicht abgeschlossenen
Anmeldeverfahrens für das nächste Kita-Jahr. Die Eltern können sich bis zum
29.2.2004 für einen Kita-Platz anmelden. Vor dem Hintergrund gestiegener
Kita-Gebühren ist derzeit noch nicht abschätzbar, wie sich Bedarfssituation
verändert! Möglicherweise müssen Standortentscheidungen nach Abschluss des
Anmeldeverfahrens revidiert werden. 3.
Die
vorliegende Fortschreibung der Kita-Standortnetzplanung beschränkt sich auf die
unmittelbaren Planungsaussagen. D.h. die Berechnung zur Entwicklung der Kinder
im Kita-Alter wird nicht in einer gesonderten ausführlichen Darstellung
vorgelegt. Die Ergebnisse dieser inhaltlichen Teile sind jeweils für die
konkrete Planung aufbereitet in den vorliegenden Planungsaussagen zu den
einzelnen Stadtteilen enthalten. Die methodische Herangehensweise war die
gleiche wie in der Planung von 2/03 und kann bei Bedarf dort nachvollzogen
werden. 4.
Die
stadtteilbezogenen Trendschätzungen zur Entwicklung der Anzahl der Kinder im
Kita-Alter wurden auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Einwohnerzahlen
mit dem Stand 31.12.2002 aktualisiert. Für die Großsiedlung Marzahn konnte
aufgrund des weiterhin verringerten Fluktuationssaldos der Kita-Kinder mit
etwas günstigeren Annahmen gerechnet werden. Für die Großsiedlung Hellersdorf
konnte nur der Rechenwert für die Einjährigen günstiger angesetzt werden. Für
Mahlsdorf und Kaulsdorf wurden die Zuschlagsfaktoren differenzierter
angesetzt, da sich abzeichnet, dass der Zuwachs der jüngsten Jahrgänge höher
bleibt als der in den etwas älteren Altersjahrgängen. Für Biesdorf allerdings
mussten die Annahmen nach unten korrigiert werden. Durch diese vorsichtigen
Änderungen ergeben sich keine Änderungen der Platzbedarfe in relevanten
Größenordnungen. 5.
Relevanten
Einfluss auf die Größe der Platzbedarfe haben die Herausrechnung eines halben
Altersjahrganges durch das im Schulgesetz vorgesehene Vorziehen des
Einschulungsalters und das Herausrechnen der Altersjahrgänge im Hort-Alter.
Die Neuberechnung erfolgte durchgängig auf dieser Grundlage.[1]
Für das laufende Kita-Jahr und auch für das folgende kann natürlich kein direkter
Vergleich zwischen Bedarfsberechung und Platzzahlplanung erfolgen. In dieser
Zeit des Übergangs macht ein solcher Vergleich nur wenig Sinn. Die Neuberechnung
ist als Berechnung der Bedarfszielzahlen zu verstehen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die
Frage, ob freie Träger weiterhin selbst Kita-Hort anbieten dürfen und anbieten
werden. 1 Bedarf an
Kita-Plätzen
Zu beachten
ist, dass bei der vorliegenden Abschätzung der Platzbedarfe in den Stadtteilen
von für alle Stadtteile gleichlautenden Zielversorgungsgraden ausgegangen
wird. Eine gleich gute, d.h. bedarfsgerechte Versorgungssituation in allen
Stadtteilen ist schließlich anzustreben. Die Realität sieht anders aus. Die
altersgruppenspezifischen Ist-Versorgungsgrade differieren von Stadtteil zu
Stadtteil erheblich. Zum Beispiel werden in manchen Stadtteilen Kinder aus
anderen Stadtteilen, die entweder eine Unterausstattung an Kita-Plätzen
vorweisen oder weil Eltern aus anderen Gründen eine Versorgung ihres Kindes im
anderen Stadtteil wünschen, mitversorgt. Stadtteile des Siedlungsgebietes
wiederum sind schlechter mit Kita-Plätzen ausgestattet. Insofern
muss bei der konkreten Betrachtung der einzelnen Stadtteile und der Planung
deren zukünftigen Kita-Standortnetzes flexibel herangegangen werden. Das
heisst, die nachfolgenden Platzbedarfswerte sind als Orientierungsgrößen, wie
bei der Abschätzung der zukünftigen Anzahl der Kita-Kinder, innerhalb eines
Möglichkeitsspielraums zu behandeln. Versorgungsgrade Unter
Berücksichtigung der Erfahrungen in den letzten Kita-Jahren sowie fachpolitischer
Überlegungen wurden Zielversorgungsgrade festgelegt und unter Berücksichtigung
der neuen Bedingungen nach nochmaliger Diskussion beibehalten: Kinderkrippe 45%
der 0- bis unter 3-Jährigen Kindergarten,
einschließlich Vorschule 90%
der 3- bis unter 6-Jährigen 1.1 Kinderzahl und Platzbedarf: Kinderkrippe Kinderzahl
(0- bis unter 3-Jährige)
Platzbedarf Kinderkrippe bei Versorgungsgrad
von 45%
1.2
Kinderzahl und Platzbedarf: Kindergarten, einschließlich Vorschule Kinderzahl
(3- bis unter 6-Jährige)
Platzbedarf
Kindergarten bei Versorgungsgrad von 90%
1.3 Kinderzahl und Platzbedarf: 0- bis unter
6-Jährige, Bezirk gesamt Kinderzahl
Platzbedarf
2 Planung Kita-Standortnetz 2.1 Marzahn Nord 1.
Voraussichtliche
Entwicklung Platzbedarf Der Stadtteil liegt im
nördlichsten Teil des Bezirkes, durch räumliche Barrieren getrennt vom einzig
angrenzenden Stadtteil Marzahn Mitte. Innerhalb des Stadtteils trennt die
Märkische Allee die Sozialräume 1 und 2 voneinander, was bei der räumlichen
Verteilung des zu planenden Kita-Netzes beachtet werden muss. Im Sozialraum 1
ist daher ein Kita-Angebot zu planen. Der Stadtteil gehört zu den
Stadtteilen im Bezirk mit vergleichsweise schwieriger sozialer Situation. Die Neuberechnung der
Einwohnerschätzung hat im Wesentlichen keine Änderungen des Platzbedarfes
ergeben. Der Herausfall eines halben Jahrgangs im KG-Alter wird durch eine
erwartet günstigere Einwohnerentwicklung ausgeglichen. Allerdings bedeutet die
Abgabe des Hortes an Schule den Wegfall von Plätzen in einer Größenordnung von
ca. zwei Kitas.
2. Geplante Kapazität
3. Entwicklung Kita-Standortnetz
4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
2.2 Marzahn Mitte 1.
Voraussichtliche Entwicklung Platzbedarf Der Stadtteil umfasst den größten Teil der
Großsiedlung Marzahn, ist durch weitläufige räumliche Barrieren vom Stadtteil
Marzahn Nord und durch die Landsberger Allee vom Stadtteil Marzahn Süd
getrennt. Alle Sozialräume des Stadtteils sind vornehmlich von
Hauptverkehrsstraßen begrenzt. Das heißt, dass bei der Planung des Kita-Netzes
in besonderem Maße auf eine räumliche Verteilung innerhalb des Stadtteils zu
achten ist. Die Neuberechnung der
Einwohnerschätzung bestätigt einen leicht steigenden Bedarf im
Krippenalter. Auch der Bedarf im KG-Alter wird steigen, durch den Wegfall eines
halben Jahrganges geringfügig weniger als in der Planung 2/03 erwartet. Diese
insgesamt positiv erwartete Entwicklung könnte einen Großteil des durch
Hortplatzverlagerung bedingten Platzabbaus auffangen.
2. Geplante Kapazität
13 3.
Entwicklung Kita-Standortnetz
14 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
weitere
Planungen: Die 21. und
22. Kita werden zum 01.08.2004 zusammengelegt. Trotz der Zusammenlegung
verändern sich die Kinderzahlen zum Kitajahr 2005/06 rückläufig. Auch in der
28. Kita ist diese Tendenz zu verzeichnen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens
und unter Beachtung des baulichen Zustandes beider Einrichtungen ist ein
Kitastandort, 21. oder 28. Kita, als langfristiger Standort zu definieren. Nach
Abschluss des Anmeldeverfahrens und unter Beachtung des baulichen Zustandes der
29. und 45. Kita ist ein Kitastandort als langfristiger Standort zu definieren. In der
längerfristigen Perspektive können wieder steigende Kinderzahlen u.a. durch
Erreichen eines Zuzugsüberschusses und höhere Geburtenraten nicht
ausgeschlossen werden. Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit sind
Kapazitätserweiterungen in einzelnen Kitas möglich.
15 2.3 Marzahn Süd 1.
Voraussichtliche
Entwicklung Platzbedarf Der Stadtteil umfasst sowohl die ältesten Gebiete der
Großsiedlung Marzahn als auch Gebiete mit Kleinsiedlungscharakter. Südwestlich
grenzt der Stadtteil Biesdorf mit einer schlechteren Versorgungslage im Bereich
der Tagesbetreuung an, wodurch sich in begrenztem Maße eine
Mitversorgungsfunktion für Biesdorf ergibt. Die Kinderzahl hat sich etwas günstiger als erwartet entwickelt. Bis
zum Kita-Jahr 2007/08 kann insgesamt mit einem Zuwachs an Kindern im Kita-Alter
und damit des Bedarfs gerechnet werden. Dieser Zuwachs könnte mittelfristig
einen Großteil des Platzabbaus durch Hortverlagerung ausgleichen.
16 2. Geplante Kapazität
17
3. Entwicklung Kita-Standortnetz
18 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
19 2.4 Hellersdorf Nord
1.
Voraussichtliche Entwicklung Platzbedarf Der
Stadtteil liegt im Norden der Großsiedlung Hellersdorf, angrenzend an das Land
Brandenburg, südlich durch die U-Bahntrasse getrennt vom Stadtteil Hellersdorf
Ost sowie durch das weitläufige Wuhletal abgegrenzt von Marzahn Mitte. Der
Stadtteil gehört zu den Stadtteilen mit der vergleichsweise schwierigsten
sozialen Situation. Die Kinderzahl im Kita-Alter wird bis 2007 voraussichtlich leicht
steigen. Dieser Effekt wird nach heutiger Erkenntnislage trotz weiterem
negativen Fluktuationssaldo durch ein Verlassen der “Talsohle”, die derzeit bei
den 4- bis 10jährigen liegt, befördert. Der Platzbedarf im KK – Bereich liegt leicht über und im
KG-Bereich durch Wegfall eines halben Jahrgangs leicht unter dem 2/03
erwarteten. Durch Wegfall der Hortbetreuung wird ein zusätzlicher Platzabbau
in erheblicher Größenordnung erforderlich.
20 2. Geplante Kapazität
21 3.
Entwicklung Kita-Standortnetz
22 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
weitere
Planungen: Unter Berücksichtigung des Bevölkerungsrückgangs insgesamt
und des Rückgangs an Kindern im Kita-Alter ist perspektivisch zu prüfen, welcher der 2 Kita-Standorte 84.
Kita Weißenfelser Str.31/33 oder 96.
Kita Eilenburger Str.6/8 zu erhalten ist.
23 2.5 Hellersdorf Ost 1.
Voraussichtliche Entwicklung Platzbedarf Der
Stadtteil liegt am Rande der Großsiedlung angrenzend an die Stadtteile Kaulsdorf
und Mahlsdorf. Durch deren Unterversorgung bedingt, ist durch die Kitas in
Hellersdorf Ost, vor allem in den Sozialräumen 18 und 19, in erheblichem Ausmaß
eine Mitversorgungsfunktion für Kinder aus dem Siedlungsgebiet wahrzunehmen. Während die Zahl der 0-3jährigen voraussichtlich fast stabil bleibt,
nimmt die der 3- bis 6-Jährigen weiter ab. Hinzu kommt der Wegfall eines halben
Jahrgangs, so dass der Platzbedarf absolut und auch im Vergleich zur Schätzung
2/03 weiter sinkt. Spürbare Auswirkungen wird die Verlagerung des Hortbereiches
haben, wodurch ein zusätzlicher Platzabbau erforderlich wird.
24
2. Geplante Kapazität
25 3. Entwicklung Kita-Standortnetz
26 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
weitere
Planungen: Unter Berücksichtigung des Bevölkerungsrückgangs insgesamt
und des Rückgangs an Kindern im Kita-Alter ist perspektivisch ein weiterer
Platzabbau erforderlich. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens und unter Beachtung des
baulichen Zustandes ist ein langfristiger Standort neu zu definieren. 21. Kita Carola-Neher-Str.
67/69 oder 18.
Kita Maxie-Wander-Str. 16/18
(Hellersdorf Süd) 27 2.6 Hellersdorf Süd
1.
Voraussichtliche Entwicklung Platzbedarf Der
Stadtteil liegt durch das Wuhletal weitläufig räumlich getrennt von den
westlich angrenzenden Stadtteilen. Östlich und südlich schließt sich an
Hellersdorf Süd mit dem Stadtteil Kaulsdorf direkt das Siedlungsgebiet an. In
den angrenzenden bzw. nahe liegenden Sozialräumen des Siedlungsgebietes sind
nur sehr wenige Angebote der Tagesbetreuung vorhanden, weshalb durch Kitas im
Stadtteil, vor allem der Sozialräume 21 und 23 eine Mitversorgung von Kindern
aus dem Siedlungsgebiet erforderlich ist. Nach aktualisierter Einwohnerschätzung und Bedarfsberechnung wird der
Bedarf im KK+KG-Bereich noch leicht sinken. Der Wegfall des Hortbereiches
erfolgt in der Größenordnung von einer Kita.
28 2. Geplante Kapazität
29
3. Entwicklung Kita-Standortnetz
30 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
weitere
Planungen: Unter Berücksichtigung des Bevölkerungsrückgangs insgesamt
und des Rückgangs an Kindern im Kita-Alter sind die Kapazitäten in den
einzelnen Kindertagestätten anzupassen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens und unter Beachtung des
baulichen Zustandes ist ein langfristiger Standort neu zu definieren. 18. Kita
Maxie-Wander-Str. 16/18 oder 21.
Kita Carola-Neher-Str. 67/69
(Hellersdorf Ost) 31 2.7 Biesdorf 1.
Voraussichtliche Entwicklung Platzbedarf Der
Stadtteil umfasst das flächenmäßig ausgedehnte Kleinsiedlungsgebiet Biesdorf. Im Vergleich zur Einschätzung von 02/03 ist festzustellen, dass sich
der Bedarf an Kita-Plätzen bis zum Kita-Jahr 2006/07 aufgrund des
Herauswachsens etwas geburtenstärkerer Jahrgänge im KK-Bereich geringfügig
verringern wird. Danach ist mit einem leichten Wiederanstieg zu rechnen. Nach
Wegfall eines halben Jahrgangs und des Hortbereiches müssten rein rechnerisch
die Plätze im Stadtteil Biesdorf fast ausreichen, allerdings ist bei einer
ausgedehnten Stadtteilfläche die Versorgungssituation in Biesdorf Süd völlig
unzureichend. Darüber hinaus ist nach Einschätzungen der Stadtplanung noch von
weiterem Neubau im Stadtteil auszugehen.
32 2. Geplante Kapazität
33 3.
Entwicklung Kita-Standortnetz
34 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
35 2.8 Kaulsdorf 1.
Voraussichtliche Entwicklung Platzbedarf Der
Stadtteil umfaßt das Kleinsiedlungsgebiet Kaulsdorf mit einer nicht bedarfsdeckenden
Versorgungsstruktur in allen Bereichen der Jugendhilfe. Weiterer Neubau und
Verdichtung im Gebiet lassen einen weiteren Bevölkerungszuwachs erwarten. Die bereits getroffene Einschätzung, dass sich die Kinderzahl und damit
der Platzbedarf bis 2007 leicht erhöhen wird, wird durch die bisherige
Entwicklung bestätigt. Sogar der Wegfall eines halben Jahrgangs könnte
hinsichtlich des Platzbedarfes im Vergleich zur Rechnung von 2/03 für das
laufende Kita-Jahr bis 2007 fast vollständig ausgeglichen werden. Da bislang
keine Hortplätze angeboten werden konnten, wirkt sich der Wegfall des
Hortbereiches nicht negativ aus. Für die aktuelle Bedarfslage ist
festzustellen, dass der Stadtteil ohne Hortplatzbedarf nunmehr rein rechnerisch
versorgt werden kann, wobei bei großer Gebietsfläche der Teil Kaulsdorf Süd
weiterhin stark unterversorgt bleibt. Hinzu kommt die erwartete weitere Bautätigkeit
in nennenswertem Maße, so dass mittel- und langfristig mit höherem Bedarf
gerechnet wird.
36 2. Geplante Kapazität
37
3. Entwicklung Kita-Standortnetz
38 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
39 2.9 Mahlsdorf 1.
Voraussichtliche Entwicklung Platzbedarf Der
Stadtteil umfasst das Kleinsiedlungsgebiet Mahlsdorf mit einer nicht bedarfsdeckenden
Infrastruktur im Bereich der Jugendhilfe. Weiterer Neubau und Verdichtung im
Gebiet lassen einen weiteren Bevölkerungszuwachs erwarten. Die
bereits getroffene Einschätzung zum deutlich positiven Fluktuationssaldo im
Kita-Alter ab 1 Jahre hat sich bislang bestätigt. Da bisher jedoch die Anzahl
der 0- bis 1jährigen als Ausgangsdatum nicht steigt und die Anrechnung der
positiven IST-Fluktuationssaldi nur vorsichtig erfolgt, ergibt sich rechnerisch
mittelfristig eine leichte Verringerung des Bedarfs. Dies könnte sich ändern, wenn eine Zunahme der 0-1jährigen im
Gebiet zu verzeichnen ist. Diese Situation ist gegenwärtig nicht klar einzuschätzen,
so dass sich der genaue Fortgang der
Entwicklung zwischen leichter Bedarfsverringerung und –verstärkung bewegen
wird. Von der Stadtplanung wird weitere Bautätigkeit in nennenswertem Maße,
auch langfristig, erwartet. Im
Vergleich zur vorhandenen Platzzahl bleibt in jedem Fall auch mit Fortfall
eines halben Jahrganges und des Hortbedarfes, welcher ohnehin nicht mit Plätzen
untersetzt werden konnte, kurz- und mittelfristig ein Fehlbedarf von ca. zwei
Standorten, langfristig wahrscheinlich von ca. drei Standorten.
40 2. Geplante Kapazität
41
42 4.
Zusammenfassung Handlungsbedarf
43 3 Zusammenfassung
44 3.1 In kommunaler Trägerschaft verbleibende
Kitas
45
46 3.2 Kitas in freier Trägerschaft Ab 2004 in freie Trägerschaft zu
übertragende Kitas
47 3.3
Aufzugebende Standorte Zum
01.08.2004 werden folgende Kitas zusammengelegt: -
21. und 22. Kita,
Walter-Felsenstein-Str. 39/41 -
53.
und 62. Kita, Wörlitzer Straße 7/9 -
28.
Kita A und B, Kastanienallee 28/30 Entsprechend
der Kita-Netzplanung werden zum 01.08.2004
3 Kitas geschlossen. -
13. Kita Lily-Braun-Str.
16/18 -
42. Kita Grabensprung
208 -
58. Kita
Louis-Lewin-Straße 16 Zum
01.08.2004 erfolgt die Standortaufgabe der 68. Kita Sebnitzer Str. 6 Neue Anschrift
der 68. Kita ab 01.08.2004 Waldheimer Str. 18 Aufzugebende Standorte ab August 2005
49 3.4
Angebot an Integrationsplätzen
50 3.5 Vorhalteflächen Aufgabe der
Kommune ist es nicht nur aktuelle
Bedarfe zu befriedigen, sondern auch mit vorausschauender Perspektivplanung
zukünftige Bedarfe zu erkennen und die Voraussetzungen zu deren Befriedigung zu
schaffen. Für die Aufgabe der Tagesbetreuung von Kindern heisst das unter
anderem, dass zur Sicherung zukünftiger Bedarfsdeckung räumliche Potentiale
vorhanden sein müssen. Diese sind über die Bestimmung von Vorhalteflächen für
den Zweck der Kindertagesbetreuung, günstigenfalls in B-Plänen verankert, zu
gewährleisten. Im Bezirk
ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Situation im Großsiedlungs-
und der im Kleinsiedlungsgebiet. In den
Stadtteilen der Großsiedlung geht es v.a. darum, für zukünftig eventuell wieder
wachsende Einwohnerzahlen Potenziale zur Reaktivierung von Kita-Standorten zu
erhalten. Gleichzeitig sollte laut “Integriertem Entwicklungs- und Handlungskonzept
Großsiedlungen Marzahn-Hellersdorf” berücksichtigt werden, dass die “Existenz
ausschließlich großer Kitagebäude ... auf Dauer zu Lasten der Netzdichte und
Wohnungsnähe” geht. [3]
In den
Stadtteilen des Siedlungsgebietes ist zumeist bereits jetzt ein absoluter Fehlbedarf
in unterschiedlichem Ausmaß festzustellen. Dieser wird sich bei weiterem Neubau
und Verdichtung – wie von der Stadtplanung eingeschätzt – weiter erhöhen. Hinzu
kommt die räumliche Ausdehnung der Siedlungsfläche, welche die wohnortnahe
Versorgung stark behindert.
52 4 Tagespflege
53 [1] So wurde beispielsweise davon ausgegangen, dass der gesamte
Hort an Bildung geht. Verbleiben Hortplätze bei freien Trägern,
erhöhen sich auch die Platzbedarfe in den Stadtteilen entsprechend. [2] hier und in den folgenden Stadtteilen: vorläufige
Zahlen, die derzeit vom Hochbauamt überprüft
werden [3] Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept
Großsiedlungen Marzahn-Hellersdorf. Zusammenfassung der Ergebnisse der 1.
Arbeitsphase. Gruppe Planwerk und andere. Berlin 2003. S. 16
51
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
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