Drucksache - 1658/V
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Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen
"vzb 1135…" liegt elektronisch nicht vollständig vor. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 28.10.2004 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 25.11.04 1. Gegenstand der Vorlage: Vertrag über die Gründung und
Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites
Buch (SGB II) 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 26.10.04
beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1135/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett Dagmar
Pohle Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales,
Wirtschaft und Beschäftigung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 25.10.2004 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1135/II A. Gegenstand der Vorlage: Vertrag über die Gründung
und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b Sozialgesetzbuch
Zweites Buch (SGB II) B. Berichterstatter: Bezirkstadträtin Frau Pohle C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: entsprechend der Regelungen im Vertrag G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung Anlage zur BA-Vorlage 1135/II D. Begründung Das SGB II sieht zur einheitlichen Erbringung der neuen Leistung “Grundsicherung für Arbeitssuchende” in § 44 b SGB II die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als Regelfall vor. Partner der ARGE sind die Bundesagentur (BA) sowie die kreisfreien Städte und Kreise für ihre jeweiligen Aufgaben. Die ARGE übernimmt die Aufgaben der Agentur als
Leistungsträger nach dem SGB II, die kommunalen Träger sollen ihre Aufgaben der
ARGE übertragen. Mit der Senatsvorlage Nr. 1901/04 hat der Senat am 25.05.04
zur Kenntnis genommen, dass das SGB II im Land Berlin einheitlich umgesetzt
werden soll. Dazu wurde die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung
des SGB II in Berlin am 26.08.2004 geschlossen. Da die Durchführung der Aufgaben des “kommunalen Trägers” im
Sinne von § 6 SGB II den Bezirken obliegt, ist es erforderlich, auf der
Grundlage der o.g. Rahmenvereinbarung eine Vereinbarung zur Bildung der ARGE
zwischen der Agentur für Arbeit Berlin Ost und dem Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf zu schließen. |
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