Drucksache - 1658/V  

 
 
Betreff: Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) (BA-Vorlage Nr. 1135/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR FinImBzStR FinIm
Verfasser:Pohle, DagmarPohle, Dagmar
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.11.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.11.2004 PDF-Dokument

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb 1135…" liegt elektronisch nicht vollständig vor

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb 1135…" liegt elektronisch nicht vollständig vor.

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    28.10.2004

 

 

 

  

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.11.04

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 26.10.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1135/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

 

 

Anlage

 

        

 

BA-Voralge 1135/II

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin      25.10.2004

SozWirt Ref                6002

    

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1135/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

 

B. Berichterstatter:      Bezirkstadträtin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, den beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b Sozialgestzbuch Zweites Buch (SGB II) abzuschließen. Als Vertreter für das Bezirksamt wird der BzBm den Vertrag unterzeichnen.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      Sozialgesetzbuch-Zweites Buch (II) -Grundsicherung für Arbeitssuchende- (SGB II) § 44 b; Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur Gründung der Arbeitsgemeinschaften; §§  15, 36 Abs.  2b BezVG  

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      entsprechend der Regelungen im Vertrag

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

 

Anlage

 

                                  Anlage zur BA-Vorlage 1135/II                                                                                                                                                

D. Begründung

 

Das SGB II sieht zur einheitlichen Erbringung der neuen Leistung “Grundsicherung für Arbeitssuchende” in § 44 b SGB II die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als Regelfall vor. Partner der ARGE sind die Bundesagentur (BA) sowie die kreisfreien Städte und Kreise für ihre jeweiligen Aufgaben.

Die ARGE übernimmt die Aufgaben der Agentur als Leistungsträger nach dem SGB II, die kommunalen Träger sollen ihre Aufgaben der ARGE übertragen.

 

Mit der Senatsvorlage Nr. 1901/04 hat der Senat am 25.05.04 zur Kenntnis genommen, dass das SGB II im Land Berlin einheitlich umgesetzt werden soll. Dazu wurde die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des SGB II in Berlin am 26.08.2004 geschlossen.

 

Da die Durchführung der Aufgaben des “kommunalen Trägers” im Sinne von § 6 SGB II den Bezirken obliegt, ist es erforderlich, auf der Grundlage der o.g. Rahmenvereinbarung eine Vereinbarung zur Bildung der ARGE zwischen der Agentur für Arbeit Berlin Ost und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zu schließen.

 

 

 

 

 
 

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