Drucksache - 1656/V
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Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin 28.10.04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 25.11.04 1. Gegenstand der Vorlage: Änderung der Anlage 6 zum Bezirksamtsbeschluss
Nr. 1032/II - Errichtung des Ordnungsamtes - 2. Die
BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
hat in seiner Sitzung am 26.10.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1086/II der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage
beigefügt. Dr. Uwe Klett Dr.
Heinrich Niemann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 19.11.04 Abt. Ökologische
Stadtentwicklung 5002 ÖkStadt Ref Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 1086/II A. Gegenstand der Vorlage: Änderung der Anlage 6 zum
Bezirksamtsbeschluss Nr. 1032/II - Errichtung des Ordnungsamtes - B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Dr. Niemann C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt,
Frontofficebereiches zwingend erforderlich C.2 Weiterleitung an die BVV: Das Bezirksamt beschließt weiterhin,
diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2 Buchst. b; f und
Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr. Heinrich Niemann Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung Anlage zur BA-Vorlage Nr. 1086/II D.
Begründung Auf der
Grundlage heutiger weiterführender Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung noch nicht so deutlich waren, besteht die Notwendigkeit, den
Bezirksamtsbeschlusse Nr. 1032/II wie unter C 1 beschrieben zu ändern. Damit
verbunden wird auf die bisherige Absicht der Eingliederung des gesamten
Fachbereiches Umwelt verzichtet. Entsprechend sollen die übrigen Stellen im LuV
Natur und Umwelt verbleiben. Die nachfolgenden Aspekte waren ausschlaggebend
für diesen Änderungsantrag: 1.
Am
20.07.2004 trat das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAGBau - in Kraft. Das
heißt, das Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland erfährt wesentliche
Veränderungen. Daraus ergibt sich eine neue Qualität in der Zusammenarbeit der
bauenden Ämter, insbesondere der Fachbereiche Stadtplanung und Umwelt. Ein
besonderes Ziel des EAGBau ist es, dass das Recht der räumlichen Planung an
Elemente des europäischen Rechtssystems im Bereich des Umweltrechts angeglichen
und dabei strukturell vereinfacht wird. Dabei wird die Verpflichtung über die
Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in
das deutsche Recht des Städtebaus und der Raumordnung umgesetzt. 2.
Ein
weiterer wichtiger Aspekt, der in den zurückliegenden Wochen bei der fachlichen
Auseinandersetzung mit den Konsequenzen unseres Modells für das Ordnungsamt
deutlicher geworden ist, ist die enge Verknüpfung der Fachaufgaben zwischen dem
FB Umwelt, dem Naturschutz und den Aufgaben des Grünflächenbereiches, die über
die üblichen "Ordnungsaufgaben" hinausgeht. Das betrifft auch
spezielle inhaltliche und konzeptionelle Aufgaben des technischen
Umweltschutzes im Bezirk, wie zum Beispiel die Probleme der Renaturierung des
Wuhletals, der Flächenveränderungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost, des
Biesdorfer Baggersees oder des Gesamtkomplexes der Kaulsdorfer Seen sowie die
enge Verknüpfung bei der Bearbeitung der Gewässer 2. Ordnung. 3.
Die
Wahrnehmung allgemeiner umweltpolitischer Aufgaben (z.B. Umweltfest,
Umweltpreis, Mitarbeit an der Lokalen Agenda 21) erfolgt effektiver, wenn der
FB Umwelt weiterhin im LuV NatUm integriert bleibt. 4.
Die
praktische Diskussion bei der Umsetzung des Modells Ordnungsamt
Marzahn-Hellersdorf hat auch deutlich gemacht, dass durchaus eine ebenso
effektive Lösung für die Ordnungsaufgaben aus dem Bereich Umwelt nach dem
Berliner Modell machbar ist [siehe auch "Organisationsstruktur (Muster)
Ordnungsamt", Stand 03.03.2004, aus der Besprechungsunterlage zur dritten
Klausurtagung der Senatsmitglieder mit den Bezirksbürgermeister/innen]. 5.
Das
ursprüngliche Anliegen, den FB Umwelt in seiner Gesamtheit in das Ordnungsamt
zu integrieren, war die weitere Sicherung des technischen Umweltschutzes in
seiner fachlichen Komplexität. Diese Überlegung ist aus heutiger Sicht falsch
und es ist erkennbar, dass gerade dieses Ziel aus den genannten Gründen eher
nicht gewährleistet werden kann. Abschließend
sei darauf verwiesen, dass die vorgeschlagene Veränderung Kosten und Aufwände
minimiert, da für den Bereich des technischen Umweltschutzes keine neuen Räume
gefunden werden müssen und somit Umzüge entfallen können. Im übrigen
sei an dieser Stelle auch vermerkt, dass schon mit einer Zuordnung von 4+1
Dienstkräften (eine Dienstkraft mit der Besoldungsgruppe A6 wurde dem VetLebOrd
bereits zugeordnet) bereits mehr Arbeitskraftpotential zur Verfügung gestellt
wird, als dem NatUm für die Lösung der zu übertragenden Aufgaben zur Verfügung
stand. |
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