Drucksache - 1653/V
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 21.10.04 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 25.11.04 1. Gegenstand der Vorlage: Zwischennutzung des nicht erstmalig
endgültig erschlossenen geplanten
Gewerbegebietes südlich Nordring
2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung
am 19.10.04 beschlossen, die BA-Vorlage
Nr. 1118/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett S.
Simdorn Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wohnen,
Bauen und Bürgerdienste Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 19.10.04 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1118/II A. Gegenstand der Vorlage: Zwischennutzung des nicht
erstmalig endgültig erschlossenen geplanten Gewerbegebietes südlich Nordring B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Simdorn C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Die Fläche südlich des
Nordring, nördlich des stillgelegten Klärwerks
ist eine bezirkseigene Immobilie, deren schadstoffbelasteter Boden in
Vorbereitung einer Gewerbeansiedlung saniert wurde. Ein
Brachliegen des Grundstückes ist nicht sinnvoll, da in der Vergangenheit häufig
illegale Müllablagerungen festgestellt wurden. Deshalb ist das Gelände gegen
Vandalismus durch Einfriedung gesichert worden. Zur Eindämmung
unberechtigter Nutzungen sollte eine Zwischennutzung, die eine spätere
Vermarktung nicht gefährdet, durchgeführt werden.
Eine Nutzung als
Hundeauslaufgebiet erfüllt diesen Anspruch und es besteht dafür im Bezirk
Bedarf. E. Rechtsgrundlage: §12 Abs.1, § 13 Abs.1, § 36
Abs. 2 Buchstabe b, e und Abs.3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: nach Beendigung des GA-Vorhabens keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: Wegen des Zugangs zur
Fläche durch ein Drehkreuz ist eine Nutzung für Hundehalter, die
Rollstuhlnutzer sind, nicht möglich. I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Bauen und Bürgerdienste |
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