Drucksache - 1653/V  

 
 
Betreff: Zwischennutzung des nicht erstmalig endgültig erschlossenen geplanten Gewerbegebietes südlich Nordring (BA-Vorlage Nr. 1118/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtTiefBürgOrdBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Simdorn, SvendSimdorn, Svend
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.11.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.11.2004 PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        21.10.04

 

 

 

  

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.11.04

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Zwischennutzung des nicht erstmalig endgültig erschlossenen

                        geplanten Gewerbegebietes südlich Nordring

    

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am  19.10.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1118/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        S. Simdorn

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadtrat für Wohnen,

                                                                          Bauen und Bürgerdienste

 

 

Anlage

 

        

 

    

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 19.10.04

Tief 3       7550

Bearbeiterin: Frau Zawacki

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1118/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Zwischennutzung des nicht erstmalig endgültig erschlossenen geplanten Gewerbegebietes südlich Nordring

    

 

B. Berichterstatter:      Bezirksstadtrat Herr Simdorn

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, das Areal südlich Nordring, das für  eine Gewerbeansiedlung vorgesehen ist, bis zur erstmalig endgültigen Erschließung zwischenzunutzen. Als Zwischennutzung der nicht bereits durch den Nordring erschlossenen Flächen ist ein Hundeauslaufgebiet vorgesehen.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      Die Fläche südlich des Nordring, nördlich des stillgelegten

                                                      Klärwerks ist eine bezirkseigene Immobilie, deren schadstoffbelasteter Boden in Vorbereitung einer Gewerbeansiedlung saniert wurde.

                                                     Ein Brachliegen des Grundstückes ist nicht sinnvoll, da in der Vergangenheit häufig illegale Müllablagerungen festgestellt wurden. Deshalb ist das Gelände gegen Vandalismus durch Einfriedung gesichert worden.

                                                     Zur Eindämmung unberechtigter Nutzungen sollte eine Zwischennutzung, die eine spätere Vermarktung nicht gefährdet, durchgeführt werden.

                                                     Eine Nutzung als Hundeauslaufgebiet erfüllt diesen Anspruch und es besteht dafür im Bezirk Bedarf.

              

 

E. Rechtsgrundlage:      §12 Abs.1, § 13 Abs.1, § 36 Abs. 2 Buchstabe b, e und Abs.3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      nach Beendigung des GA-Vorhabens keine

 

 

 

 

 

 

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      Wegen des Zugangs zur Fläche durch ein Drehkreuz ist eine Nutzung für Hundehalter, die Rollstuhlnutzer sind, nicht möglich.

 

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

 

 

 

S. Simdorn

Bezirksstadtrat für Wohnen,

Bauen und Bürgerdienste

 

    

 

 
 

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