Drucksache - 1645/V
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Die BVV möge beschließen: Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan soll wie im Bebauungsplanentwurf vom 20.04.2004
dargestellt, mit den durch das Abwägungsergebnis vom 31.08.2004 beschlossenen
redaktionellen Änderungen, dargestellt im Deckblatt vom 14.10.2004, der
Begründung mit Stand Oktober 2004 und dem Vertrag über die städtebauliche
Entwicklung vom 12.08.2004 zur Festsetzung, wird bestätigt. Damit liegt
für das oben genannte Vorhaben der Zustand der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB
vor. Der Ausschuss für Ökologische
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.10.2004 o. g. Drucksache beraten
und empfiehlt der BVV einstimmig, mit sechs Ja-Stimmen, die Drucksache zu
beschließen. |
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