Drucksache - 1355/VIII  

 
 
Betreff: Zur abgesagten MEB am Elsengrund
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Günther-Wünsch, Katharina 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.03.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Forderungen, Auflagen, Unterlagen o.ä. wurden nach der Begehung des Grundstücks am Elsengrund für die Aufstellung der geplanten MEB von wem eingefordert und wer sollte diese bis wann erfüllen?
  2. Ist es richtig, dass im Dezember 2018 noch die Prüfungsanforderung nach der Seveso-Richtlinie hinzukam, durch wen erfolgte diese Anfrage und bis wann sollte sie erledigt sein?
  3. Wann hat der Bezirk dem Senat die geforderten Unterlagen zugearbeitet und wann wurde das Bezirksamt im Umkehrschluss über die Prüfungsergebnisse des Senats zu diesem Sachverhalt unterrichtet?
  4. Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen bzw. Verabredungen wurden am Rande des Richtfestes der Mahlsdorfer ISS zwischen Senatorin Scheeres und Vertretern des Bezirksamts geführt?
  5. Gibt es einen neuen Planungsstand zur Errichtung des bislang geplanten MEB am Standort Elsenstraße bzw. gibt es alternative Prüfungen/Pläne für mögliche Ersatzstandorte für MEBs in den SPR 7, 8 und 9?

 

Erklärung:

Mit der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 18/17 808 im Senat wurde deutlich, das mit einem Aufstellen von modularen Unterrichtsräumen zu keinem Zeitpunkt mehr zu rechnen ist. Vielmehr wird es ausschließlich zum Bau der neuen Grundschule kommen, allerdings ist auch da mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.

Das Bezirksamt teilte nach der Veröffentlichung der Beantwortung der schriftlichen Anfrage in einer Pressemitteilung mit, dass es den Senat auffordert, den „zugesagten schulischen Ergänzungsbau“ umzusetzen. Zudem wird mit der Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht, dass es über die Beantwortung der Anfrage nicht informiert gewesen sei und deren Inhalt auch nicht kannte.

Dieses Ergebnis eines Prozesses, der ca. 2 Jahre im Ausschuss und in der BVV gefordert und begleitet wurde, ist desaströs und eine Bankrotterklärung für die politisch Verantwortlichen.

Nun ist es an den Verantwortlichen, schnellstmöglich und vor allem bereits zum kommenden Schuljahr Lösungen zu finden, die überhaupt noch ein Unterrichten für die Grundschulen im Siedlungsgebiet möglich macht und weit vor dem inzwischen vage anvisierten Termin des Neubaus der Grundschule am Elsengrund im Jahr 2024/25 liegt.

 
 

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