Drucksache - 1611/V
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Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird
empfohlen, sich gegenüber der BVG und gegenüber der Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass die Einführung des sogenannten BVG-Nahverkehrskonzeptes “2005
plus” um mindestens sechs Monate verschoben und das Konzept entsprechend den
vorliegenden Vorschlägen überarbeitet wird.
Begründung: Das vorliegende Verkehrskonzept 2005 plus, das mehrfach
Gegenstand von Erörterungen und Antragstellungen im Ausschuss für Bauen, Wohnen
und Verkehr und in der BVV war, hat erhebliche Einschränkungen in der Mobilität
von Bürgerinnen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf und insb. auch Probleme bei
der Bewältigung des Schülerverkehrs zur Folge. Daneben verschlechtert sich auch
die Netzqualität infolge zahlreicher erforderlicher neuer Umsteigevorgänge
erheblich, so dass im Gegensatz zum proklamierten Ziel des Konzeptes Fahrgäste
zum motorisierten Individualverkehr (MIV) umsteigen werden statt umgekehrt eine
Stärkung der Nutzung des ÖPNV erfolgen kann. Trotz einiger Verbesserungen
gegenüber dem ersten Entwurf, die auf Bemühungen von Bürgerinitiativen,
Bezirksverordneten und des Bezirksamtes zurückgehen, bedeutet das Konzept für
einen nicht unerheblichen Teil der Bürgerinnen des Bezirkes eine
Verschlechterung des Zugangs zum ÖPNV. Dabei werden zum Beispiel zu erwartende
Probleme bei der Bewältigung des Schülerverkehres auch zu Problemen
hinsichtlich der Akzeptanz der Maßnahmen bei den anderen Fahrgästen führen. Als
Beispiel für wesentliche Verschlechterungen seien angeführt:
Für alle bestehenden Probleme des ÖPNV gab es in der
Diskussion mit der BVG machbare, realistische Vorschläge, die von dort jedoch –
zum Teil auch offensichtlich ohne Orts- und Lagekenntnis – ignoriert wurden.
Daher macht es sich – parallel zu ähnlichen Forderungen aus anderen Bezirken
und aus Kreisen des Abgeordnetenhauses – erforderlich, das vorliegende Konzept
einer nochmaligen Überarbeitung zu unterziehen, die auch im vorstädtischen
Bereich weiterhin eine hinreichende Netzqualität sichert. Daher sollte die
Einführung um mindestens sechs Monate verschoben werden. |
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