Drucksache - 0887/V  

 
 
Betreff: Lernmittelfreiheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für BildungBzStRin BildKultSport
Verfasser:Marlitt KöhnkeKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.06.2003 
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
04.02.2004 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 29.01.2004 PDF-Dokument

Die Vorlagen mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb850

Die Vorlagen mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb850..." und "vzbbvv851..." liegen elektronisch nicht vollständig vor.

 

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        22.01.04

 

 

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:       zur Empfehlung der BVV, DS-Nr.887/V aus der 22. BVV vom 22.05.2003

                       

                        Lernmittelfreiheit

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Der Empfehlung der BVV wurde mit dem beiliegenden Schreiben vom 28.05.03 (Anlage 1) an den zuständigen Senator der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Herrn Klaus Böger, gefolgt.

Eine Beantwortung des Schreibens liegt bisher nicht vor.

 

Zeitgleich zur Empfehlung der BVV wurde bereits mit dem Rundschreiben Nr. 46 vom 19.05.03 aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die Umsetzung der Änderungen zur Lernmittelfreiheit ab Schuljahr 2003/04 im Vorgriff auf zu erwartenden gesetzlichen Regelungen zur Änderung des Schulgesetzes mitgeteilt.

Dieses Rundschreiben bildete die Grundlage des Schulamtes für die Lernmittelbeschaffung.

 

Mit dem Rundschreiben I Nr. 67/2003 vom 25.07.03 aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wurden den Bezirken die rechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung der Lernmittelfreiheit einschl. der Verordnung über die Lernmittel (LermittelVO) ab dem Schuljahr 2003/2004 in Vollständigkeit übergeben (Anlage 2).

 

Mit Schreiben vom 15.08.03 aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Anlage 3) wurden Hinweise zu den Rechtspflichten und den einzusetzenden Zwangsmitteln für Eltern sowie volljährige Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit der Lernmittelbeschaffung an die Bezirke zur Kenntnis gegeben.

In der gemeinsamen Beratung der Berliner Schulamtsleiter Anfang Dezember 2003 wurde auf der Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) §§ 6 Abs. 1, 11 einheitlich festgelegt, dass für Eltern sowie volljährige Schülerinnen und Schüler die ihrer Pflicht zur Beschaffung von Schulbüchern und ergänzenden Druckschriften im Rahmen des Eigenanteils nicht nachkommen, nach entsprechenden Mahnverfahren ein Strafgeld i.H.v. 200 € erhoben wird.

 

 

 

Dr. Klett                        M. Köhnke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Bildung,

                        Jugend und Sport

 

 

Anlagen

 

 
 

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