Drucksache - 1217/VIII  

 
 
Betreff: Zum Stand des Neubaus der Sporthalle für die Ulmengrundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
13.12.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1: Welche Gutachten wurden bezüglich der B-Planänderung für das Grundstück Bergedorfer Straße/Waldstraße in Auftrag gegeben?

Es wurden folgende Gutachten beauftragt – Artenschutzgutachten, schalltechnisches Gutachten, verkehrstechnisches Gutachten

Frage 2: Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der Gutachten?

Artenschutzgutachten - das Gutachten ist abgeschlossen.

Schalltechnisches und verkehrstechnisches Gutachten - die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

Frage 3: Insofern schon Gutachten fertiggestellt worden sind – welche inhaltlichen Ergebnisse liegen bezüglich der B-Planänderung vor?

Artenschutzgutachten

Von den vorgefundenen 16 Brutvogelarten konnte für 11 Arten (z.B. Amsel, Fitis, Grünfink) durch den Gutachter eingeschätzt werden, dass bei Beachtung der Brutperiode keine Beeinträchtigungen im Sinne des § 44 Abs. 1, 2 und 3 BNatSchG zu erwarten sind. Weil diese Arten ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten regelmäßig wechseln und nicht erneut nutzen, ist die Bauzeitenregelung (keine Abbruch- oder Räumungsmaßnahmen im Zeitraum März bis September) zu beachten. Wenn die Bautätigkeit außerhalb der Fortpflanzungszeiten begonnen hat und in Teilen während dieser Zeiten weitergeführt werden muss, ist eine ökologische Baubegleitung erforderlich.

 

Für die 5 weiteren Brutvogelarten, die Baumhöhlen und Niststätten an Gebäuden als dauerhafte Lebensstätten nutzen (z.B. Blaumeise, Gartenrotschwanz, Star), erfolgen Beeinträchtigungen hauptsächlich durch den Verlust an geeigneten Brutmöglichkeiten. Hierzu werden neben Vermeidungs- und Minderungs- auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG für baubedingte Verluste von Niststätten vorgeschlagen. Neben der Bauzeitenregelung für Abbrucharbeiten und die Entfernung von Gehölzen und Bäumen außerhalb der Brutzeit (Ende Oktober bis Anfang Februar) ist vor Baubeginn eine Kontrolle bzgl. der vorhandenen Fortpflanzungsstätten durchzuführen. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme wird das Anbringen von Nistkästen an neuen Gebäudestrukturen oder im Bereich festgelegter Ausgleichsflächen, vor Baubeginn und außerhalb des Bereichs baubedingter Beeinträchtigungen im Verhältnis von 1:2 bei Verlust der Fortpflanzungsstätte vorgeschlagen. Damit kann die Erforderlichkeit der Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG entfallen. Wenn das nicht möglich ist, ist ein Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Im Zuge weiterer Planungsphasen ist ein den vorhandenen Möglichkeiten entsprechendes Ersatzniststättenkonzept gesondert zu entwickeln. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle verloren gehenden Brutplätze der „Höhlenbrüter“ auf dem Gelände ersetzt oder ausgeglichen werden können. Die unmittelbar angrenzenden Flächen kommen dafür nicht in Frage.

 

Im Verlauf der Untersuchung konnten 3 Fledermausarten festgestellt werden, die das Untersuchungsgebiet hauptsächlich als Nahrungsgebiet nutzten oder es überflogen Das Untersuchungsgebiet wird insbesondere an den Randbereichen und über den kleineren Freiflächen von Fledermäusen als Jagdgebiet genutzt. Solange diese Fläche besteht, ist sie als gut geeignetes Jagdhabitat für die nachgewiesene Fledermausfauna anzusehen.

 

Im Gebäude- und im Baumbestand konnten bislang keine Quartiere nachgewiesen werden. Für den Wegfall von potentiellen Quartierstrukturen im Baum- und Gebäudebestand sollten geeignete Ersatzquartiere an den neu zu errichtenden Gebäuden eingeplant werden.

 

Es wird aber eingeschätzt, dass eine Bebauung des Geländes keinen Negativeffekt auf die Fledermausfauna der Umgebung haben wird, wenn ausreichend Grünflächen mit Bäumen und Heckenstrukturen zwischen der geplanten Bebauung vorhanden sein werden. Daneben wird auch ein Ausweichen in die umliegenden Bereiche stattfinden.

 

Auf Grund der vorzufindenden Igel im Untersuchungsgebiet sind vor Beginn möglicher Beräumungsarbeiten die Fläche auf Igel zu kontrollieren.

 

 

Schalltechnisches und verkehrstechnisches Gutachten

Auch wenn die schall- und verkehrstechnischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, so lassen sich die vorläufigen Untersuchungsergebnisse auf Grundlage der vorliegenden Zwischenberichte für die Sporthallennutzung wie folgt zusammenfassen:

 

Unter Umständen ist durch das höhere Verkehrsaufkommen auf der Bergedorfer Straße die Einrichtung einer Querungsanlage für den Fußverkehr (Ampel), insbesondere unter Beachtung der Nutzung durch die Grundschüler/innen, erforderlich.

Die aus der Schulsportnutzung resultierenden Lärmbelastungen sind als sozialadäquat anzusehen, so dass in Bezug auf die benachbarte Wohnbebauung Lärmschutzmaßnahmen dafür nicht erforderlich sind. Mit der Festsetzung der Sporthalle wird im Sinne der Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Infrastrukturflächen auch eine Freizeitnutzung ermöglicht, so dass die Auswirkungen auf die angrenzende Wohn- und Kitanutzung zu betrachten sind. In den schalltechnischen Untersuchungen wurde für die Hallennutzung eine worst-case-Abschätzung zu Grunde gelegt (Ballspiele auf drei Kleinfeldern in der Halle mit insgesamt 195 Zuschauer/innen, Belüftung über alle Seiten und das Dach). Die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) wären tagsüber eingehalten.

Die Flächen um die Sporthalle wurden gemäß der Empfehlung des Gutachters in drei Teilflächen gegliedert, um über die Bauflächenzuordnung und die Baugrenzen Mindestabstände zwischen Sporthalle und den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen (KITA, allgemeines Wohngebiet) zu definieren. Neben den vorgenommenen Festsetzungen im Bebauungsplan sind weitere Maßnahmen für den Bau und die Freizeitnutzung der Sporthalle einzuhalten, um aufwändige Lärmschutzwände, Lüftungsanlagen u.ä. zu vermeiden.

Dazu zählen kein Spiel- und Trainingsbetrieb im Nachtzeitraum; beim Training in den morgendlichen Ruhezeiten (werktags 6 bis 8 Uhr, sonn- und feiertags 7 bis 9 Uhr) mit Zuschauer/innen ein optimiertes Lüftungskonzept (Verzicht auf offene Fenster an Nord- und Südfassade); in den schutzwürdigen Zeiten zwischen 22 und 6 Uhr (bzw. 7 Uhr an Sonn- und Feiertagen) ist jeglicher Fahrzeugverkehr auf dem Sporthallengrundstück auszuschließen.

 

Bei Nutzung der Sporthalle, die nicht der angenommenen worst-case-Abschätzung entspricht, sind die Auswirkungen und Maßnahmen bei der Ausführungsplanung erneut auf ihre Notwendigkeit zu prüfen.

 

Frage 4: Wann ist mit dem Abschluss und der Vorlage aller Gutachten zu rechnen?

Die vorläufigen Untersuchungsergebnisse bildeten die Grundlage für die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, die im Oktober/November 2018 durchgeführt wurde. In dieser Beteiligung äußerte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Hinweise in Bezug auf neue Verkehrszählungen zur Belegung der Chemnitzer Straße. Diese neuen Zahlen und weitere Hinweise sind in die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen einzuarbeiten.

Frage 5: Wann kann die I-Planung für den Neubau der Typensporthalle für die Ulmengrundschule erfolgen?

Gemäß der Äußerung der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) sind bereits 5,8 Mio € in die Investitionsplanung für die Sporthalle eingestellt. Darin enthalten sind Abbruch- und Beräumungskosten. Sollte sich der Bedarf für eine Fußgängerverkehrsanlage bestätigen, ist gemäß Hinweis SenFin eine entsprechende finanzielle Vorsorge zu treffen.

 

 

 

Juliane Witt

BzStRin WeiKultSozFM

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin