Drucksache - 1167/VIII  

 
 
Betreff: Zur Koordinerung der Radverkehrsangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Streich, CordulaStreich, Cordula
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.11.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten gemäß des Mobilitätsgesetzes zuständig?
  2. Falls diese Position noch vakant ist, wann wird jemand benannt?

 

Begründung

§37 (5) Jeder Bezirk benennt eine für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person. In jedem Bezirk sollen mindestens zwei hauptamtlich Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) für den Radverkehr tätig sein. Ihre Aufgaben sind Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung; dabei arbeiten sie mit den anderen für den Radverkehr zuständigen Stellen des Landes Berlin zusammen.

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin