Drucksache - 1095/VIII  

 
 
Betreff: Zur Arbeit des Kinder- und Jugendpsychatrischen Dienstes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
18.10.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1:

Gibt es in den letzten Jahren einen Trend in der Inanspruchnahme des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes und welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt für die Zukunft daraus?

 

Die Fälle zeichnen sich durch erhöhte Komplexität aus, die eine umfangreiche Netzwerkarbeit mit vielen Kooperationspartnern erfordern. In den meisten Fällen wird eine arbeitsintensive fachdienstliche Stellungnahme erarbeitet, die zur Einleitung individueller Hilfen auf Basis der §§ 35a SGB VIII und 53, 54 SGB XII dient.

 

Das Bezirksamt beurteilt das Versorgungsangebot mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Bezirk als unzureichend. Weiterhin ist die Besetzung der 2,5 Facharztstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) dringend erforderlich.

Die Facharztstellen sind seit 25.05.2018 im Rahmen einer Dauerausschreibung im Stellenportal des Bezirkes und des Landes veröffentlicht. Es sind jedoch keine Bewerbungen eingegangen.

 

 

Frage 2:

Lassen sich qualitative Besonderheiten (Häufigkeiten, Trends) in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit delinquenten Verhaltensweisen berichten?

 

Punktuell werden auch gewaltbereite Kinder- und Jugendliche im Rahmen der Erarbeitung einer fachdienstlichen Stellungnahme für den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) des Jugendamtes und für Eingliederungshilfen im Schul- und Hortbereich gesehen. Eine statistische Erfassung hierzu wird nicht geführt.

 

 

Frage 3:

Inwiefern ist der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst in der Lage, Anliegen bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und den häufig zu beobachtenden traumatisierenden Bedingungen bei Geflüchteten zu bearbeiten?

 

Die Fallbearbeitung erfolgt regelhaft und – wenn nötig – unter Nutzung von Sprachmittlung.

Das Gesundheitsamt beteiligt sich an einem Pilotprojekt für das Videodolmetschen, dazu liegen erst sehr geringe Erfahrungen vor.

Sollte ein psychotherapeutischer Bedarf festgestellt werden, so wird an entsprechende Psychotherapeuten verwiesen.

 

 

Frage 4:

Wie schätzt das Bezirksamt die Zusammenarbeit des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes mit dem Jugendamt, der Schule, dem zuständigen Versorgungskrankenhaus und dem ambulanten Behandlungssektor ein?

Gibt es Störungsbilder, denen in der Betreuung, Beschulung und Behandlung nicht ausreichend begegnet werden kann?

 

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist um effiziente Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnern bemüht, jedoch ist durch die personelle Mangelbesetzung die Zusammenarbeit begrenzt und auf das Wesentlichste bezogen.

 

Entsprechend der professionellen Besetzung werden die Fälle diagnostiziert. Wo ärztliche Kompetenz erforderlich ist, wird ggf. an niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Kliniken und Sozialpädiatrische Zentren verwiesen.

 

 

 

 

Dagmar Pohle

BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin

 

 

 

 

 
 

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