Drucksache - 1047/VIII
Die Große Anfrage 1047/VIII ist überwiegend durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, zu beantworten. Im Rahmen der Vorbereitung der BVV-Sitzung am 27.09.18 hatte die Außenstelle mitgeteilt, dass die Beantwortung der Anfragen zu diesem brisanten Thema erst nach Rücksprache mit der vorgesetzten Stelle SenBildJugFam erfolgen könne. Leider liegt uns trotz mehrfacher Terminverlängerung noch keine Rückmeldung bzw. Stellungnahme für die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 1047/VIII vor. Aus diesem Grunde kann die Beantwortung der Fragen nur aus Sicht und Kenntnisstand der Abt. SchulSportJugFam dargestellt werden. Frage 1: Wann hat das Bezirksamt von den sexuellen Übergriffen an einer Hellersdorfer Schule erfahren und was haben die Außenstelle der Senatsverwaltung und die Schulleitung insoweit umgehend unternommen?Der Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Jugend und Familie wurde am 02.07.18 per E-Mail durch das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf, Regional Sozialpädagogischer Dienst (RSD), zu dem schwerwiegenden Vorfall informiert, welcher sich während der Reise von Schülerinnen und Schülern einer 4. Klasse ereignete. Der Bezirksstadtrat SchulSportJugFam hat daraufhin umgehend eine kurzfristige Verständigung und Beratung mit allen zu Beteiligenden hinsichtlich einer bedarfsgerechten und zielgerichteten Hilfestellung für die Opfer und zum Umgang mit den Tätern einberufen. Insbesondere die Unterstützung der Opferfamilie stand hier im Vordergrund.
Die Betreuung der Opfer, als auch Zuständigkeit für die Täter obliegt dem RSD, Team Hellersdorf-Nord, in enger Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzzentrum, dem Landes-kriminalamt, dem Schulpsychologischen Dienst und den betroffenen Eltern. Federführend zuständig für die Prozessbegleitung ist SenBildJugFam, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf bzw. für die Einberufung der Schulhilfekonferenzen die Schule. Frage 2: Wie ist das Bezirksamt seiner Informationspflicht nachgekommen?Eine Informationspflicht über schulinterne Vorkommnisse besteht nicht. Unabhängig davon hat das Bezirksamt die BVV in einer geschlossenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Vorfall informiert und Fragen beantwortet.
Frage 3: Welche professionelle Unterstützung erhalten die Opfer und ihre Familien sowie die Schüler und Lehrkräfte der Schule?Im Rahmen des Kinder-Opferschutzes ist (war) das geschädigte Kind seitdem in der Betreuung des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf. Das geschädigte Kind und die Familie erhalten (erhielten) Unterstützung in einem Projekt, das auf sozialtherapeutische Hilfen für sexuell missbrauchte Kinder, Jugendliche und deren Familienangehörige spezialisiert ist und dessen Hilfeangebote (Einzelberatung, Einzeltherapie, Spieltherapie, Elternberatung, Gruppentherapie) sich direkt an die betroffenen Minderjährigen und deren Familien wenden. Frage 4: Welche konkreten Schritte wurden bislang eingeleitet, um eine Wiederholung eines solchen tragischen Vorfalls an Schulen zukünftig zu verhindern?Im Rahmen der Maßnahmen „Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention“ werden Fachkräfte in Schulen sowie in Kinder-, Jugend- und Familienprojekten in ihrer Arbeit im Sinne der Gewaltprävention unterstützt. Dies geschieht in abgestimmten Projekten wie Fortbildungen, aufsuchende Arbeit im öffentlichen Raum und bedarfsorientierten themenspezifischen Projekten. In Kooperation mit unterschiedlichen Schulen finden Cybermobbingprojekte und unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung des Miteinanders im Klassenverband statt, in denen es um eine gewaltfreie Konfliktbewältigung, um Regeln, um ein tolerantes Miteinander, Respekt und Teamgeist geht. Die bewilligten Projekte 2018 befinden sich in der Umsetzung, werden zum Jahresende ausgewertet und für eine evtl. Weiterführung in 2019 werden neue Schwerpunkte vereinbart und festgelegt. Frage 5: Werden die Täter weiterhin an einer Schule unterrichtet?Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, war damit beauftragt, für den „Täter“ und die zwei „Mittäter“ Schulplätze an anderen Schulen zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 zu finden. Grundsätzlich gelten für die minderjährigen „Täter“ die Schulpflicht und damit auch das Recht auf Beschulung. Der Begriff „Täter“ und „Mittäter“ ist in Anführungszeichen gesetzt, da die Kinder minderjährig und damit schuldunfähig sind.
Gordon Lemm BzStR SchulSportJugFam
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