Drucksache - 1585/V  

 
 
Betreff: Kostenbefreiung für Übernachtungen ausländischer Gäste bei Sportvereinen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SportBzStRin BildKultSport
Verfasser:Köhnke, MarlittKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.10.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.11.2004 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
07.12.2004 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.01.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.05.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag vom 20.09.2004 PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung vom 08.12.2004 PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        19.04.05

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.05.05

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1585/V aus der 42. BVV vom 27.01.05

 

Kostenbefreiung für Übernachtungen ausländischer Gäste bei Sportvereinen

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Dem Ersuchen der BVV kann aus folgenden Gründen nicht generell sondern nur nach Einzelfallentscheidung entsprochen werden:

 

In der Sportanlagennutzungsvorschrift (SPAN) ABL. Nr. 28 vom 28. Mai 1998 und ABL.

Nr. 38 vom 27.07.2001 in der Fassung vom 06. Juli 2001 sind u.a. die Entgelte für die Überlassung von Unterkunftsräumen zur Übernachtung geregelt (Absch. IV Nr. 27 und 33) In Anlehnung an die Entgelte werden Mindestentgeltsätze für die Überlassung von Unterkunftsräumen, die von den Sportämtern verwaltet werden, entsprechend Nr. 27 SPAN[1] festgelegt.

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 05.10.2004 wurde den Bezirken mitgeteilt, dass für die Nutzung von Sporthallen für Übernachtungen (Gruppenquartiere) weiterhin ein Mindestentgeltsatz in Höhe von 2,50 EUR pro Übernachtung und Teilnehmer gilt.

 

In Einzelfällen kann aus wichtigen sportfachlichen oder im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Gründen eine Abweichung von den Mindestentgelten durch Entscheidung der für die Sportanlage zuständige Behörde und mit Zustimmung des zuständigen Haushaltsamtes bzw. des zuständigen Haushaltsreferates vorgenommen werden[2].

In den letzten Jahren wurden entsprechende Anträge auf Ausnahmeregelung nach SPAN Abschn. IV Nr. 33 durch das Haushaltsamt nicht bestätigt, da der Bezirk auf Grund der Haushaltssituation keine Einnahmeverluste hinnehmen konnte.

 

 

 

Dr. Klett                        M. Köhnke

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Bildung,

                        Kultur und Sport

 



[1] 27 – Überlassung von Übernachtungsräumen

(1) Für die Überlassung von Übernachtungsräumen und von Bettwäsche sowie für die Nutzung von Gruppenquartieren (Turnhallen u. ä.) werden die Entgeltsätze von dem für den Sport zuständigen Mitglied des Senats in Anlehnung an die für die einzelnen Altersgruppen jeweils gültigen Sätze des Deutschen Jugendherbergswerkes, Landesverband Berlin festgesetzt.

[2] 33 – Ausnahmeregelungen

(1) Von diesen Verwaltungsvorschriften kann durch Entscheidung der für die Sportanlage zuständigen Behörde aus wichtigen sportfachlichen oder im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Gründen in Einzelfällen abgewichen werden; dies gilt nicht für die Nummer 14 und 15. Soweit Abweichungen mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind, bedarf es der Zustimmung des zuständigen Haushaltsamtes bzw. des zuständigen Haushaltsreferates der für die Sportanlage zuständigen Behörde.

(2) Entscheidungsgründe für Abweichungen gemäß Absatz 1 sind besonders aktenkundig zu machen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin