Drucksache - 0967/VIII
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 3a Bezirksamtsmitgliedergesetz (BAMG), dass die Dienstbehörde bei der Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Personal, Finanzen, Stadtentwicklung und Gesundheit, Frau Dagmar Pohle, den Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze bis zum Ablauf der Amtszeit hinausschiebt. Begründung: Die Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle wird im September 2018 das 65. Lebensjahr vollenden. Gemäß den gesetzlichen Regelungen für Mitglieder des Bezirksamtes ist es erforderlich, einen Beschluss über die Verlängerung der Amtszeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode herbeizuführen. |
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