Drucksache - 0912/VIII  

 
 
Betreff: Zur neuen Fernbushaltestelle: Mit dem Fernbus vom S-Bhf. Ahrensfelde nach Usedom
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStR WirtSG
Verfasser:Martin, JohannesKneffel, Paul
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
31.05.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStR WirtSG PDF-Dokument

O. g. Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Sieht das Bezirksamt die Ausstattung der beiden Haltestellen als ausreichend an, grade in Anbetracht, dass es weder Mülleimer, Sitzmöglichkeiten oder eine Überdachung gibt und auch mit Blick auf die Verkehrsbelastung, auf der Märkischen Allee Richtung Süden die komplette rechte Fahrspur blockiert und die Märkische Allee in dem Bereich für die Zeit der Haltestellennutzung nur einspurig befahrbar ist?

 

Die Ausstattung der Haltestellen mittels Wartehallen bzw. Sitzgelegenheiten erfolgt durch das jeweilige Verkehrsunternehmen. Bislang liegt im Straßen- und Grünflächenamt kein derartiger Antrag vor. Sollte dieser gestellt werden, wird der Fachbereich Straßen ihn wohlwollend bearbeiten, sofern Wartung und Reinigung durch das Verkehrsunternehmen sichergestellt werden. Mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen durch das Halten der Busse wurden durch die Verkehrslenkung Berlin geprüft und auf Grund der geringen Fahrten-anzahl als unbedenklich eingestuft. Dem Verkehrsunternehmen wurde lediglich das linksseitige Be- und Entladen der Gepäckräume untersagt. Bezüglich der Anbringung je eines Papierkorbs, wird sich der FB Straßen mit der BSR in Verbindung setzen.

 

  1. Welche Kosten sind für die Errichtung der Fernbushaltestelle für den Bezirk entstanden und zahlt das Fernbusunternehmen eine Pacht für die Anfahrten der Haltestelle und wenn ja, wie viel?

 

Die Kosten für das Aufstellen des Haltestellenmastes trägt das Verkehrsunternehmen. Ansonsten erfolgt die Nutzung der Haltestellen im Rahmen des Gemeingebrauchs öffentlicher Verkehrsflächen und ist daher kostenfrei. Gebühren für das Antragsverfahren erhebt das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gegenüber dem Verkehrsunternehmen.

 

 

 

Johannes Martin

 
 

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