Drucksache - 0911/VIII  

 
 
Betreff: Ergänzung der Geschäftsordnung der BVV
hier: § 32 (3) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteherin der BVVVorsteherin der BVV
Verfasser:Henkel, Kathrin 
Drucksache-Art:AntragDringlicher Antrag
Beratungsfolge:
Ältestenrat Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:


§ 32 (3) GO BVV

Über Zeitpunkt und Dauer der Ferien beschließt die BVV.

wird wie folgt ergänzt:

In dieser Zeit finden keine Sitzungen der BVV, der Ausschüsse sowie der Fraktionen statt.
Ausnahmen innerhalb der Ferien bedürfen der Zustimmung der Vorsteherin/des Vorstehers.


Begründung:

Da bisher eine konkrete Regelung für Sitzungen während der Ferien fehlte und unterschiedliche Auslegungen möglich waren, sollte nach rechtlicher Prüfung eine Festlegung für Ausnahmefälle getroffen werden.

Begründung der Dringlichkeit:
Der Ältestenrat hat sich nach Beratung in den Fraktionen in der Sitzung am 29.05.2018 mit dem Antrag befasst und ihn für die Tagesordnung der Sitzung der BVV am 31.05.2018 vorgesehen.

 

 
 

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