Drucksache - 0905/VIII  

 
 
Betreff: Zum Genossenschaftsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR BürgWohn
Verfasser:Braun, Thomas 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
31.05.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

  1. Welchen Hintergrund hat der sogenannte Genossenschaftsfonds?

 

Die bezirklichen Wohnungsbaugenossenschaften verpflichteten sich im Herbst 2013 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zur Sicherung und Verbesserung des sozialen und kulturellen Wohnumfeldes sowie der damit verbundenen positiven Quartiersentwicklung im Bezirk, eine zweckgebundene Ausgleichszahlung an das Bezirksamt zu leisten.

Diese Kooperationsvereinbarung und Zahlung in den Genossenschaftsfonds stellt ein klares Votum der Genossenschaften hinsichtlich ihrer sozialen Verantwortung in den Kiezen des Bezirkes vor dem Hintergrund der anteiligen Freistellung von der Belegungsbindung dar.

(§ 3 Rahmenvereinbarung Genossenschaften im sozialen Umfeld)

Auf der Grundlage der Dritten Zusatzvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Wohnungsgenossenschaften/Wohnungsbaugenossenschaften in Verbindung mit dem § 2 des Gesetzes zur Sicherung von Belegungsbindungen (BelBindG) stellt das Bezirksamt mit dieser Kooperationsvereinbarung die bei diesen Genossenschaften vorhandenen und als belegungsgebundenen bestimmten Wohnungen von der Bindung frei.

Zum Ausgleich verpflichten sich die Genossenschaften, die diese Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben, neben der Zahlung in den Fonds

-          jede fünfte Wiedervermietung bis max. zum Mittelwert des jeweils aktuellen Mietspiegels vorzunehmen,

-          die Vermietung an Menschen mit Behinderungen, einkommensschwache Menschen, Studenten und Auszubildende vorrangig zu fördern (in Anrechnung auf die Vermietungsquote),

-          die Schaffung von besonderen Wohnformen wie Generationenwohnen, Wohngemeinschaften und altersgerechtem Wohnen unter dem Blickwinkel der demographischen Entwicklung zu stärken.

(siehe dazu § 2 Rahmenvereinbarung Genossenschaften im sozialen Umfeld)

Die bisherige Zuständigkeit lag zu Beginn der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung im Bereich des ehemaligen Bezirksstadtrats Gräff und wurde nach entsprechender Verständigung im Bezirksamt durch Frau Bezirksstadträtin Witt übernommen. Mir wurde die Zuständigkeit für das jetzt laufende Projektjahr lediglich hinsichtlich der Auflistung der Maßnahmen und Schaffung der haushaltstechnischen Voraussetzungen übertragen. Zudem dient mein Büro den projektverantwortlichen Fachabteilungen und dem Fachbereich Finanzen als Ansprechpartner.

 

  1. Wie werden die Mittel dieses Fonds auf welcher Grundlage ausgereicht?

 

Die Abteilungen melden Projekte, die thematisch der Zweckbindung zuzuordnen sind und aus dieser Ausgleichszahlung finanziert werden sollen, bei der koordinierenden Abteilung des Bezirksamtes an. In diesem Jahr ist es nach Festlegung des Bezirksamtskollegiums, wie unter 1. dargestellt, die Abteilung Bürgerdienste und Wohnen.

Die Auswahl der angemeldeten Vorhaben sowie die Festlegung des finanziellen Rahmens für die jeweiligen Maßnahmen erfolgt in jedem Jahr durch das BA-Kollegium. Die Projektumsetzung sowie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Mittelverwendung erfolgt eigenverantwortlich in den beantragenden Abteilungen.

 

  1. Wie sieht die Zukunft des sog. Genossenschaftsfonds aus?

 

Die Vereinbarung tritt für acht von insgesamt neun Genossenschaften am 31.12.2021 außer Kraft. Für eine Genossenschaft endete die vertragliche Verpflichtung bereits am 31.12.2017. Eine Verlängerung der Kooperationsvereinbarung über den 31.12.2021 hinaus ist wegen des Wegfalls der Rechtsgrundlage des Belegungsbindungsgesetzes nach meiner Einschätzung auf dieser Basis nicht vorstellbar.

 

Für Nachfragen steht Ihnen die Referentin, Frau Ines Bens, unter der Rufnummer 902936002 sehr gern zur Verfügung.

 

 

Thomas Braun
Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Wohnen

 
 

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